Hauswirtschaft und Betreuung
Wir verrichten diejenigen hauswirtschaftlichen Arbeiten, die nicht mehr selber ausgeführt werden können.
zum Beispiel:
- Wohnungsreinigung (ohne Fenster-, Frühjahrs-, Keller- und Estrichreinigungen)
- Wäschepflege
- Haushaltarbeiten
- Lebensmitteleinkäufe
- Zubereitung von kleinen Mahlzeiten oder Wärmen von Mahlzeiten
Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden nur nach erfolgter Bedarfsabklärung und mit ärztlicher Verordnung von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr erbracht. Sie werden teilweise von einer allfällig vorhandenen Zusatzversicherung bei der Krankenkasse mitfinanziert.
Alle Tarife für unsere Dienstleistungen in der Hauswirtschaft sehen Sie in der nachfolgenden Tarifordnung.