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Todesfall

Bestattungen sind nicht Teil des Zivilstandskreises. Hierfür sind weiterhin die Bestattungsämter der einzelnen Gemeinden zuständig. Todesfälle sind innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.

Todesfallmeldungen betreffend Einwohner von Küsnacht

Das Bestattungsamt erbringt alle Dienstleistungen rund um die Bestattung eines verstorbenen Menschen. Für die Beisetzung der Verstorbenen auf den Friedhöfen wird eine Palette von Grab- und Nischentypen inkl. Grabpflege angeboten.

Öffnungszeiten:

MO 08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
DI - FR 08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 16:30 Uhr
  Kurzfristige Terminanfragen per Mail an zivilstandsamt@kuesnacht.ch 

Bei Todesfällen ausserhalb der Öffnungszeiten des Zivilstandsamtes können Einsargungen und Überführungen bei der Firma Rudolf Günthardt AG angemeldet werden: Tel. 044 914 70 80

Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Küsnacht können die eigenen Bestattungswünsche mit dem untenstehenden Formular kostenlos hinterlegen. Die Wünsche werden jenen Personen, die den Todesfall anmelden, zur Kenntnis gebracht.

Bestattungswunsch
Ein Todesfall - was nun?
840.1_ Reglement_Bestattungswesen_und_Friedhoefe