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Friedensrichter

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

Friedensrichter sind Vermittler in Zivilstreitigkeiten. Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.

Der Friedensrichter ist u.a. zuständig für folgende Klagen:

  • Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Ueberzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
  • erbrechtliche Streitigkeiten wie Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen
  • Unterhaltsklagen  
     

Bis zum Streitwert von Fr. 2000.- in Zivilsachen kann der Friedensrichter als urteilender Richter entscheiden und bis Fr. 5000.- einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Der Friedensrichter ist nicht zuständig im Mietrecht, bei Scheidungen und Ehrverletzungen.

Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die "paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen", c/o Bezirksgericht Meilen, Postfach 881, 8706 Meilen zuständig. 
Scheidungen können die Ehepaare beim Bezirksgericht am Wohnsitz einreichen.
Bei Strafanzeigen betreffend Ehrverletzungsklagen ist die Kantonspolizei Zürich zuständig.

Formular Schlichtungsgesuch
Formular Schlichtungsgesuch - Arbeitsrechtliche Streitigkeit
Wegweiser - mit Erläuterungen, Hinweisen, Tipps und Adressen
    

Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich
Bezirksgericht Meilen
Gerichte Zürich
Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler (SVFV)