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Accesskeys

Zivilschutz

Kdt ZSO KEZZ: Hans Ulrich Hadorn, Tel. 076 429 17 17 (M)
Stv. Kdt ZSO KEZZ: Sven Wenzl, Tel. 076 816 99 54 (M)

Weitere Informationen unter: www.zsokezz.ch 

Auskunft:

Daniel Schneider
Leiter Bevölkerungsschutz
Fachbereich Sicherheit/Zivilschutz
Alte Landstrasse 135
8700 Küsnacht
Tel. 044 914 21 69
E-Mail

Dienstleistungen

Schriftliche Gesuche um Verschiebung der Dienstleistungen sind durch den Schutzdienstpflichtigen so rasch als möglich nach Eintreffen der Dienstanzeige oder des Aufgebotes an die aufbietende Stelle zu richten, jedoch spätestens bis 3 Wochen vor dem Einrücken. Das Gesuch ist zu begründen (Beilagen).
Eine entsprechende Vorlage finden Sie im Formular Dispensations-/Dienstverschiebungsgesuch.
Es besteht kein Anspruch auf eine Verschiebung. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht Einrückungspflicht. Weitere Formulare und Informationen finden Sie beim Kantonalen Amt für Militär und Zivilschutz.

Informationen von Bund und Kanton: Wehrpflichtersatz

Termine Zivilschutzübungen 2024

Schutzraumzuweisung

Zur Schutzraumzuweisung

Periodische Schutzraumkontrolle

Die Kontrollen werden durch das Ing. Büro Olig durchgeführt. Für Informationen und Details wenden Sie sich bitte an:
www.olig.ch oder per E-Mail oder Tel. +41 43 388 10 30.

Aufgrund eines gesetzlichen Auftrages müssen die Gemeinden periodisch alle Schutzräume auf ihren technischen Zustand hin überprüfen. Die Kontrollen werden dem Grundstückeigentümer/Verwaltung frühzeitig avisiert.
Damit wir die Kontrolle speditiv erledigen können und Ihre Zeit somit möglichst kurz beanspruchen müssen, ist es notwendig, folgende Vorbereitungen zu treffen:

  • sämtliche Kellerabteile (Schutzräume), in denen sich Ventilations-Aggregate, Notausstiege, Überdruckventile und eventuell bereits ausgelieferte Schutzraumeinrichtungen befinden, sind geöffnet;
  • die Gummidichtungen an den Fensterdeckeln (Gasschutz- und Panzerdeckel) und allen Schutzraumtüren sind angebracht;
  • der Kellerinhalt darf die Schutzraumkontrolle nicht behindern, d.h. die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können;
  • allfällige wegnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind montiert;
  • die Überdruckventile sind sichtbar und die Handkurbel des Ventilations-Aggregates kann ungehindert gedreht werden.

Zur Gewährleistung einer reibungslosen Durchführung der Schutzraumkontrolle ist es von Vorteil, wenn der Eigentümer/die Eigentümerin oder Verwalter resp. Hauswart anwesend ist.