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Öffentliche Anlagen

Aufgabenbereiche

Der Fachbereich Öffentliche Anlagen pflegt die Grün– und öffentlichen Sportanlagen in der Gemeinde Küsnacht. Zudem sind die Gärtner zuständig für den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen WC-Anlagen, Buswartehäuser und Reinigung der Brunnen.

Gefährliche Pflanzen und Pflanzenkrankheiten

Neophyten und Neobiota (Information für Private)

Praxishilfe invasive Neophyten

Ambrosia
Riesenbärenklau
Schmalblättriges Greiskraut
Invasive gebietsfremde Pflanzen sind:
  • nicht-einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist aus anderen Kontinenten), absichtlich oder unabsichtlich, eingeführt wurden
  • die sich bei uns in der Natur etablieren (Vermehrung in freier Natur ohne menschliches Zutun)
  • sich massiv ausbreiten und dadurch Schäden verursachen.

Durch invasive Neophyten verursachte Schäden sind:

  • Verdrängung anderer Arten (z.B. Nordamerikanische Goldruten, Sommerflieder)
  • Gesundheitliche Schäden (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau)
  • Schäden an Bauwerken, Uferbefestigungen und Infrastrukturanlagen (z.B. Japanknöterich)

Die Listen der invasiven Neophyten der Schweiz (Information Flora) sind ein wichtiges Werkzeug für die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure. Sie liefern Entscheidungshilfen und ermöglichen Prioritäten bei der Vorbeugung und Bekämpfung invasiver Neophyten zu setzen.

Für alle Arten der Schwarzen Liste (Stand März 2013) und Watch-Liste (Stand März 2013) gilt die so genannte Sorgfaltspflicht und Informationspflicht (FrSV). Gesetzliche Grundlagen (Zusammenfassung).

In unserer Artikelserie werden die wichtigsten Neophyten-Arten und der korrekte Umgang damit vorgestellt.

Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt FrSV.

Feuerbrand

Gesetzliche Grundlagen zur Feuerbrand-Bekämpfung im Kanton Zürich
Für Küsnacht

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselte der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand ausserhalb von «Gebieten mit geringer Prävalenz» keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.

Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen grossen Schaden anrichten kann. Befallen werden Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen. Zu den Wirtspflanzen gehören auch Weissdorn, Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Mehlbeere.
Kirschen- oder Zwetschgenbäume können hingegen nicht von Feuerbrand befallen werden.

Typische Feuerbrandsymptome an Apfel
mit Blüten und Triebbefall
Stark befallener Weissdorn