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Pflege und Betreuung

Bedarfsabklärung
In Zusammenarbeit mit den Klienten, Angehörigen und  Ärzten sowie weiteren Fachpersonen klären wir den Pflege- und Betreuungsbedarf ab. Voraussetzung dafür ist immer eine ärztliche Verordnung.

Grundpflege 
zum Beispiel:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Körperpflege
  • Bewegungsübungen und Mobilisation
  • Kompressionstherapie

Behandlungspflege
zum Beispiel:

  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessungen
  • Verabreichung und Richten von Medikamenten
  • Wundbehandlungen/Verbandswechsel
  • Verabreichung von Injektionen, Infusionen und Nährlösungen

Beratung und Instruktion
zum Beispiel:

  • Beratung und Betreuung von Klienten, Angehörigen und Bezugspersonen
  • Beratung für den Gebrauch von Hilfsmitteln
  • Koordination der Zusammenarbeit mit anderen ambulanten Diensten

Diese Leistungen können wir Ihnen an 7 Tagen pro Woche zwischen 07.00 und 22.00 Uhr anbieten.

Alle Tarife für unsere Dienstleistungen in der Pflege und Betreuung sehen Sie in der nachfolgenden Tarifordnung.
Tarifordnung der Spitex-Dienstleistungen [pdf, 121 KB]