Pflege und Betreuung
Bedarfsabklärung
In Zusammenarbeit mit den Klienten, Angehörigen und Ärzten sowie weiteren Fachpersonen klären wir den Pflege- und Betreuungsbedarf ab. Voraussetzung dafür ist immer eine ärztliche Verordnung.
Grundpflege
zum Beispiel:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei Körperpflege
- Bewegungsübungen und Mobilisation
- Kompressionstherapie
Behandlungspflege
zum Beispiel:
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessungen
- Verabreichung und Richten von Medikamenten
- Wundbehandlungen/Verbandswechsel
- Verabreichung von Injektionen, Infusionen und Nährlösungen
Beratung und Instruktion
zum Beispiel:
- Beratung und Betreuung von Klienten, Angehörigen und Bezugspersonen
- Beratung für den Gebrauch von Hilfsmitteln
- Koordination der Zusammenarbeit mit anderen ambulanten Diensten
Diese Leistungen können wir Ihnen an 7 Tagen pro Woche zwischen 07.00 und 22.00 Uhr anbieten.
Alle Tarife für unsere Dienstleistungen in der Pflege und Betreuung sehen Sie in der nachfolgenden Tarifordnung.