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Einbürgerungen

Verfahren für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger:

Die Gemeinde nimmt gemäss § 2 Abs. 1 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes vom 15. November 2021 Schweizer Bürgerinnen und Bürger in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese:

- im Zeitpunkt der Gesuchstellung seit zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben und
- keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen und
- wichtige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllen (Der für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen massgebende Zeitraum beginnt fünf Jahre vor Einreichung des Gesuchs und endet mit dem Abschluss des Einbürgerungsverfahrens. Die Gemeinde holt bei den zuständigen Betreibungsämtern einen Auszug aus dem Betreibungsregister ein, um die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu prüfen)

Ehepaare bzw. eingetragene Partnerinnen und Partner reichen ein gemeinsames Gesuch ein (Unterschrift beider Ehegatten bzw. Partnerinnen und Partner notwendig). Minderjährige Kinder können in das Gesuch mit einbezogen werden (Jugendliche ab 16 Jahren müssen das Gesuch mitunterschreiben). Im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebende volljährige Kinder (ab 18 Jahren) reichen ein eigenes Gesuch ein.

Gesuch und Merkblatt

Gebühren:
- Einzelperson: Fr. 300.-
- Personen, welche bei Einreichung des Gesuchs das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben: Fr. 150.-
- Personen, welche bei Einreichung des Gesuchs das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben: kostenlos
- Ehepaare/eingetragene PartnerInnen (inkl. miteinbezogene minderjährige Kinder), welche bei Einreichung des Gesuchs das 25. Altersjahr vollendet haben: Fr. 450.-

 

Verfahren für ausländische Staatsangehörige:

Auf der Homepage des Gemeindeamt des Kantons Zürich erfahren Sie, ob auf Sie das ordentliche oder das erleichterte Einbürgerungsverfahren anwendbar ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wo Sie das Gesuch einreichen können.

Grundkenntnistest über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft:

Gesuche ab dem 1. Juli 2023
Personen, welche nicht vom Grundkenntnistest befreit sind und welche ihr Gesuch nach dem 1. Juli 2023 beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einreichen, absolvieren den kantonalen Grundkenntnistest vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bei der SAL Schule für Angewandte Linguistik und reichen den Nachweis über den bestandenen Test mit dem Einbürgerungsgesuch ein.

Auf der Homepage des Gemeindeamts des Kantons Zürich können Sie sich mit Übungs-Grundkenntnistests, einer Broschüre oder der Liste mit allen Fragen auf den Test vorbereiten.

Aktuelles Reglement über das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht
 

Gesuche vor dem 1. Juli 2023
Personen, welche nicht vom Grundkenntnistest befreit sind und welche ihr Gesuch vor dem 1. Juli 2023 beim Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht haben, absolvieren den Grundkenntnistest nach Einreichen des Einbürgerungsgesuchs im Laufe des Einbürgerungsverfahrens mündlich im Rahmen Einbürgerungsgesprächs mit der Bürgerrechtskommission anhand eines standardisierten Fragebogens.

Mit der Informationsbroschüre: Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Gemeinde Küsnacht können Sie sich auf den Test vorbereiten.

bisheriges Reglement über das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht