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Drittmeldepflicht / Ein- und Auszugsanzeige (nur für Vermieter oder Logisgeber)

Drittmeldepflicht

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle mit Ein- und Auszugsanzeige oder online, wenn sie

  • eine Wohnung vermieten
  • ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.

Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.