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Wiserholz 13a / Unterschutzstellung

Das im festgesetzten Denkmalschutzinventar und Ortsbildinventar gelistete Gebäude Vers.-Nr. 54, Wiserholz 13a, auf dem Grundstück Kat.-Nr. 387 ist dem Denkmalschutzfachgutachten folgend in dem unter Ziffer 3 aufgeführten Umfang (Kernbau) ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 Iit. c PBG und wird gestützt auf die Erwägungen unter Schutz gestellt.

Das Objekt (Kernbau) ist dauernd und ungeschmälert zu erhalten; Umbauten, Renovationen und Instandstellungsarbeiten sind jeweils nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wahrzunehmen. Der Schutzumfang gilt für folgende Teile und im folgendem Umfang, d. h. für den Kernbau gemäss Analysepapier vom 16. Juli 2019 mit folgenden Teilen:

  • das gemauerte Erdgeschoss mit den zugehörigen Tür- und Fensteröffnungen
  • die Dachkonstruktion inklusive der zugehörigen Teile im Traufbereich
  • die vertikalen tragenden und konstruktiven Teile, welche das Dach tragen und die konstruktive Grundlage für die Fassaden bilden
  • Gebäudeumfang im Grundriss und Foto vom 16. Juli 2019 in Gelb und Grün dargestellt.
    Die nordöstlich anstossenden Anbauten sind nicht Teil des Schutzumfangs (in Türkis bzw. Orange dargestellt).

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für Adressaten mit der Zustellung des Beschlusses, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

12. September 2019
Die Abteilung Hochbau