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Hohrütistrasse/Lückenschliessung Radweg/Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Mit dem Vorliegenden Projekt soll die Radweglücke entlang der Hohrüti-/Forchstrasse zwischen Forch und Rütihof auf einer Länge von ca. 2.820 km geschlossen werden. Der Radweg wird soweit möglich von der Fahrbahn abgetrennt durch eine Rabatte mit einer Breite zwischen 2.5m und 3.0m geführt. Auf Höhe von km 6.430 und km 4.200 wird je ein gesicherter Übergang für die Radfahrer erstellt.

Die Projektunterlagen liegen ab 18. November 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Sekretariat Bauamt, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, zur Einsicht auf. Diese können auch ab 18. November unter folgendem Link http://www.tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/aktuell/planauflageverfahren/mitwirkungsverfahren_12_13.html eingesehen werden.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis am 19. Dezember 2016, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Küsnacht zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

17. November 2016
Der Gemeinderat Küsnacht