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Publikationen

Teilrevision Privater Gestaltungsplan Areal Lerchenberg, Genehmigung

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 28. Januar 2015 mit Beschluss Nr. 22/15 verfügt: Die Teilrevision des privaten Gestaltungsplans Areal Lerchenberg, welchem die Gemeindeversammlung Küsnacht mit Beschluss vom 23. Juni 2014 zugestimmt hat, wird genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Unterlagen können während der Rekursfrist im Bausekretariat der Gemeindeverwaltung Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 2. Stock, zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

12. Februar 2015
Abteilung Hochbau + Planung