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Privater Gestaltungsplan Am Marktplatz / Bekanntmachung der kommunalen Zustimmung und der Genehmigung der Baudirektion

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Küsnacht haben an der Gemeindeversammlung mit Beschluss GV-23-5 vom 4. Dezember 2023 dem privaten Gestaltungsplan Am Marktplatz, bestehend aus Situationsplan 1:500 und Gestaltungsplan-Vorschriften, zugestimmt und den Erläuterungsbericht zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0022 / 24 vom 2. April 2024 den privaten Gestaltungsplan Am Marktplatz genehmigt.

Die Unterlagen liegen ab dem 19. April 2024 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung Küsnacht im Bausekretariat 2. Stock auf.

Gegen den Zustimmungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Situationsplan
Vorschriften
Erläuterungsbericht
Richtprojekt

18. April 2024
Der Gemeinderat Küsnacht