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Anordnung 2. Wahlgang: Präsidium Schulpflege / 3. Mitglied Sozialkommission

Der Gemeinderat ordnet den 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 für den 26. Juni 2022 an. An der Urne im 2. Wahlgang zu wählen sind:

  • Präsident / Präsidentin der Schulpflege
  • 3. Sitz als Mitglied der Sozialkommission

Die Wahlen werden mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Für den 3. Sitz als Mitglied der Sozialkommission wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Für das Präsidium der Schulpflege sind nur die bereits im 1. Wahlgang gewählten Mitglieder wählbar. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen aller innert Frist vorgeschlagener Kandidatinnen und Kandidaten beigelegt.

Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein wollen, können bis 27. Mai 2022 (Datum Posteingang) schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, gemeldet werden. Formulare mit den notwendigen Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

19. Mai 2022
Die Wahlvorsteherschaft