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Generelles Feuerverbot

Aufgrund der länger andauernden niederschlagsfreien Periode und den anhaltend warmen Temperaturen haben verschiedene Gemeinden im Bezirk die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehenden Feierlichkeiten zum 1. August. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit, so dass bereits kleine Funkenwürfe Brände entfachen könnten. Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von vereinzelten Gewittern am kommenden Wochenende, welche kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge zu erwarten. Aus diesen Gründen haben im Bezirk Meilen die Gemeinden Hombrechtikon, Küsnacht, Meilen, Zumikon, Männedorf, Erlenbach, Herrliberg und Uetikon am See die Waldbrandgefahr als erheblich eingestuft und für ihr Gemeindegebiet ein generelles Feuerverbot erlassen. Sie sind damit der Gemeinde Hombrechtikon gefolgt, welche als erste Gemeinde im Bezirk Meilen ein solches Verbot erlassen hat.

Das generelle Feuerverbot bedeutet konkret:

• Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)

• Kein Grillen mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden

• Kein Abbrennen von Feuerwerk

• Keine Höhenfeuer

Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

26.07.2018
Der Gemeinderat