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Informationen

Start zur dritten Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Küsnacht

Nach Abschluss der zweiten Teilrevision der BZO im Jahr 2012 hat die Gemeinde Vorabklärungen für den Bedarf einer dritten Teilrevision der BZO getroffen. Dabei wurden die vor 2004 festgesetzten Teile der BZO überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass eine Teilrevision sinnvoll und notwendig ist. Der Gemeinderat hat deshalb die Einleitung der dritten Teilrevision der BZO beschlossen. Bei dieser werden namentlich die Zonen für öffentliche Bauten sowie die Kern-, Gewerbe- und Industriezonen überprüft. Weiter umfasst die Teilrevision punktuelle Anpassungen der BZO an neue oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, diverse fachliche und politische Anliegen sowie die Prüfung diverser Einzonungsgesuche im Küsnachterberg.

Weitere Themen wie innere Verdichtung, Uferbereichsplanung oder Harmonisierung der Baubegriffe werden aufgrund ihres Umfangs in einer späteren Teilrevision behandelt. Hingegen sollen die kommunalen Planungsziele aus dem Jahr 2003 aufgrund der Erkenntnisse aus den Teilrevisionen und der politischen Richtlinien aktualisiert werden.

Parallel zur BZO-Revision wird die Wegleitung zur BZO 1994 überarbeitet und den Änderungen der Teilrevisionen sowie der neusten Praxis angepasst. Dieses Instrument hat sich als hilfreiche Vollzugshilfe für Bauherren, Planer, Architekten, Behörde und Verwaltung bewährt.

Die Projektleitung der BZO-Teilrevision obliegt der Abteilung Planung. Eine Kerngruppe unter der Leitung von Gemeinderat Martin Wyss (Vorsteher Planung) bereitet die Revisionsvorlage vor. Die Ergebnisse der Kerngruppe werden einem Reflexionsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien sowie der Behörden der Politischen Gemeinde, der Schulgemeinde und der Kirchgemeinden unterbreitet. Die Bevölkerung wird laufend informiert und kann sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens in die Revision einbringen. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Juni 2017 vor die Gemeindeversammlung.