Militär
Infos für Wehrpflichtige
Per 1. Januar 2006 sind die Aufgaben der Sektionschefs von der Militärverwaltung-Kreiskommando des Kantons Zürich übernommen worden. Die Funktion der Sektionschefs in den Gemeinden wurde aufgehoben. Militärpflichtige wenden sich für Fragen direkt an die zuständige kantonale Stelle. Fragen und Antworten zu militärischen Angelegenheiten
Meldepflicht
Militärisch meldepflichtige Personen senden ihr Dienstbüchlein nach der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle an:
Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich |
Uetlibergstrasse 113 |
Postfach |
8090 Zürich |
Tel. 043 259 71 00 (G) |
Fax 043 259 71 93 (G) |
www.amz.zh.ch |
Dies betrifft:
- noch nicht rekrutierte Schweizer ab dem 18. Altersjahr, die im Besitz des Dienstbüchleins sind d.h. das Dienstbüchlein am Orientierungstag erhalten haben
- militärdienstpflichtige Bürger bis zu deren erfolgter militärischen Entlassung
- nicht Militärdienst leistende Personen bis zum 30. Altersjahr (ohne Zivildienstleistende)
Schutzdiensttaugliche und Schutzdienstuntaugliche Personen werden von der zuständigen Stelle aufgefordert, ihr Dienstbüchlein einzureichen, wenn es benötigt wird.
Dies betrifft:
- Schutzdiensttaugliche im Alter von 18 – 40 Jahren, egal ob eingeteilt oder nicht
- Schutzdienstuntaugliche im Alter von 18 – 40 Jahren