Hochbau und Planung
Fachbereich Hochbau
Baubewilligungsverfahren
Bauherrenberatungen und Projektvorbesprechungen
Gerne beraten wir Sie vor der Einreichung eines Baugesuchs. Gesprächstermine mit den Mitarbeitenden des Fachbereichs Hochbau nach Vereinbarung (eine halbe Stunde unentgeltlich). Melden Sie sich bei uns unter hochbau@kuesnacht.ch mit Ihrem Anliegen.
Baugesuche
Wir bearbeiten und prüfen Ihr Baugesuch, stellen die Koordination mit den weiteren Entscheidungsträgern sicher und bereiten die baurechtlichen Entscheide der Baubehörde vor.
eBaugesuch
Seit dem 1. April 2024 reicht die elektronische Eingabe eines Baugesuchs aus. Zusätzliche Papierdossiers sind nicht mehr nötig.
Reichen Sie Ihr Baugesuch nach Möglichkeit digital ein. Melden Sie sich im kantonalen Portal eBaugesuche.zh.ch an und folgen Sie dem Loginprozess. Sie werden Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt. Eine Prozessdokumentation finden Sie oben rechts auf der Startseite.
Physische Gesuchsunterlagen (Baugesuche auf Papier)
Bitte verwenden Sie für ein physisches Baugesuch immer das Baugesuchsformular «ordentliches Verfahren (Normalfall)». Dieses Dokument muss alle relevanten Angaben zum Bauprojekt enthalten und von den je nach Bauvorhaben geforderten Zusatzformularen begleitet sein.
Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung per 1. April 2024 können Gemeinden nur noch während drei Jahren physische Baugesuche entgegennehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind Baugesuche auf Papier im Kanton Zürich gesetzlich nicht mehr zulässig. Sämtliche Baugesuche müssen ab dem 1. April 2027 über die digitale Plattform eingereicht werden.
Katasterplan für Baugesuche
Für die Einreichung eines Baugesuchs ist ein vom Geometer verifizierter Katasterplan erforderlich.
Diesen können Sie direkt über folgenden Link beim Gemeindegeometer der Gossweiler Ingenieure AG bestellen: Pläne und Daten – Grossweiler.
Planungs- und Baugesetz, kantonale Grundlagen (PBG, ABV, BVV, BBV I und BBV II)
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren im Bereich der Raumplanung sowie das öffentliche Baurecht.
Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht die Baubegriffe und Messweisen und bedingt eine Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO). Bis die nötigen Gesetzesänderungen in Küsnacht in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen kantonalen Gesetze und Verordnungen (in Kraft bis 01.03.2017).
Planungs- und Baugesetz
Allgemeine Bauverordnung
Bauverfahrensverordnung
Besondere Bauverordnung I
Besondere Bauverordnung II
Bau- und Zonenordnung, kommunale Grundlagen (BZO, Zonenplan usw.)
Die politischen Gemeinden sind zuständig für den Erlass der ihnen vorbehaltenen Ausführungsvorschriften, für die Festsetzung kommunaler Pläne und für die erstinstanzliche Gesetzesanwendung.
Die Gemeinde Küsnacht erlässt, gestützt auf § 45 PBG und unter Vorbehalt abschliessender Regelungen durch eidgenössisches und kantonales Recht, die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO).
Bau- und Zonenordnung (BZO) [pdf, 136 KB]
Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung [pdf, 2.5 MB]
Zonenplan [pdf, 39.3 MB]
Änderung Zonenplan [pdf, 6.3 MB]
Wegleitung zum Baugesuch [pdf, 128 KB]
Quartiererhaltungszonenplan Eigenheimstrasse [pdf, 209 KB]
Kommunale Planungsziele [pdf, 741 KB]
Leitbild Teilquartier Eigenheimstrasse [pdf, 1.0 MB]
Leitbild Teilquartier Kusenstrasse [pdf, 1.6 MB]
Leitbild Teilquartier Zürichstrasse [pdf, 2.1 MB]
Leitbild Teilquartier im Wiesengrund [pdf, 1.4 MB]
BZO und Zonenplan können in gedruckter Form unter eServices bestellt werden.
Beilagen und Formulare zu Baugesuchen, Allgemeine Baubedingungen
Die Allgemeinen Baubedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jeder baurechtlichen Bewilligung. Das Material- und Farbkonzept gehört insbesondere bei Neu- und Umbauten sowie bei Bauvorhaben in Kernzonen zu den massgebenden Unterlagen.
Allgemeine Baubedingungen [pdf, 101 KB]
Formular Vorschlag Materialien und Farben [pdf, 162 KB]
Formular definitives Material- und Farbkonzept [pdf, 163 KB]
Formular Abänderungsgesuch [pdf, 144 KB]
Anmeldung zur Bezugsabnahme bzw. privaten Ausführungskontrolle [pdf, 214 KB]
Informationen im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren
Verschiedene Merkblätter und Publikationen helfen beim Planungsprozess und erleichtern das Einreichen des Baugesuchs. Dienstleistungen und Aufwendungen der Baubehörde müssen nach Vorgabe des Gebührenreglements verrechnet werden.
Obligatorische Bauzeitversicherung GVZ
Baulicher Zivilschutz
AWEL Informationen und Formulare zur privaten Projektkontrolle
Merkblatt Amtliche Wohnungsnummer
Merkblatt Gebäudebrüter und Baumschutz [pdf, 251 KB]
Merkblatt Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht [pdf, 217 KB]
Merkblatt Lichtverschmutzung vermeiden [pdf, 2.4 MB]
Merkblatt Baustelleninstallationsplan [pdf, 88 KB]
Merkblatt Dach- und Fassadenbegrünung [pdf, 716 KB]
Abstandsvorschriften Pflanzen und Einfriedungen gegenüber privaten Grundstücken [pdf, 597 KB]
Einfriedung, Stützmauern und Abstellplätze [pdf, 111 KB]
Containerabstellplätze / Bewilligungspflicht [pdf, 94 KB]
Zustimmungserklärung für Näherbaurecht [pdf, 129 KB]
Gebührenreglement Gemeinde Küsnacht
eAuflage, Publikationen von Baugesuchen
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt, welche Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben und ausgesteckt werden müssen (§ 309 ff. PBG). Während der Auflagefrist von 20 Tagen können öffentlich aufgelegte Baugesuchsunterlagen eingesehen werden (§ 314 PBG).
Einsicht in digital eingereichte und elektronisch ausgeschriebene Gesuche (eBaugesuche) ist ausschliesslich über die kantonale Plattform eAuflageZH möglich. Gesuche auf Papier werden bis 1. April 2027 weiterhin auf dem kommunalen Bauamt physisch aufgelegt.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids (Zustellbegehren) können nur während der 20-tägigen Auflagefrist geäussert werden – bei elektronisch publizierten eBaugesuchen ausschliesslich digital über eAuflageZH.
Personen, welche fristgemäss ein Zustellbegehren eingereicht haben, steht auch nach Abschluss der öffentlichen Auflage das Akteneinsichtsrecht zu. Weiteren Personen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft darlegen können, wird ein nachträgliches Einsichtsrecht gewährt.
Formular Zustellbegehren (nur für Gesuche auf Papier) [pdf, 131 KB]
Merkblatt Akteneinsichtsrecht und Wahrung von Ansprüchen [pdf, 117 KB]
Baukontrollen und Abnahmen
Die Baufreigabe für ein bewilligtes Projekt wird erteilt, wenn gegen den baurechtlichen Entscheid keine Rekurse eingegangen sind und alle auf den Baubeginn gestellten Auflagen und Nebenbedingungen gemäss der Baubewilligung erfüllt sind.
Ist vor Abbruch bestehender Bauten eine Schadstoffsanierungen notwendig, so ist zuerst ein Gesuch um Teilbaufreigabe für die Schadstoffsanierung einzureichen.
Baustellen können jederzeit durch Zwischenkontrollen überprüft werden. Nach Fertigstellung des Rohbaus wird durch die Baukontrolle im Rahmen der Rohbauabnahme überprüft, ob die ausgeführten Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten findet in der Regel eine Bezugsabnahme statt. Die Schlussabnahme erfolgt, wenn allfällige, bei der Bezugsabnahme festgestellte Mängel beseitigt und auch die Umgebungsarbeiten abgeschlossen sind.
Gesuch um Teilbaufreigabe für die Schadstoffsanierung [pdf, 105 KB]
Gesuch um Baufreigabe [pdf, 105 KB]
Gesuch um Rohbauabnahme [pdf, 106 KB]
Gesuch um Bezugsbewilligung [pdf, 101 KB]
Gesuch um Schlussabnahme [pdf, 107 KB]
Blitzschutz
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Thurgauerstrasse 56
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 21 11
E-Mail
Denkmalpflege und Ortsbild
Das Bauen im Kontext von Kernzonen und Inventar- und Schutzobjekten ist anspruchsvoll. Im Interesse eines effizienten Baubewilligungs- und Provokationsverfahrens ist die Baubehörde frühzeitig über bewilligungspflichtige Bauvorhaben zu informieren. Die Baubehörde entscheidet darüber, ob Begehungen vor Ort durchzuführen sind.
Für die Beurteilung im Baubewilligungs- und Provokationsverfahren kann die Baubehörde verlangen, dass ergänzende Unterlagen eingereicht werden:
- Konzeptionelle Herleitung und Begründung der ortsbaulichen und gestalterischen Integration
- Visualisierungen des Bauvorhabens im baulichen Kontext
- Modell
- Detaillierte Angaben zur Materialisierung, Farbgebung und Umgebungsgestaltung inkl. Bepflanzung
Ortsbildinventar Chaltenstein [pdf, 7.5 MB]
Ortsbildinventar Dorf [pdf, 22.4 MB]
Ortsbildinventar Forch [pdf, 7.7 MB]
Ortsbildinventar Itschnach [pdf, 6.6 MB]
Ortsbildinventar Limberg [pdf, 7.6 MB]
Ortsbildinventar Schmalzgrueb [pdf, 6.7 MB]
Ortsbildinventar Wangen [pdf, 5.7 MB]
Ortsbildinventar Wiserholz [pdf, 6.0 MB]
Abweichungen von den Festlegungen in Ortsbildinventaren sind zu begründen.
Feuerpolizei
Die Feuerpolizei ordnet alle notwendigen Massnahmen an, welche zum Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten sowie zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen nötig sind. Die verfügten Massnahmen dienen insbesondere auch dazu, die Fluchtwege sicherzustellen.
Die Anordnungen erfolgen gemäss den Vorgaben der kantonalen Gesetze zur Feuerpolizei und zum Feuerwehrwesen, der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz sowie den Brandschutznormen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Die Feuerpolizei nimmt folgende Hauptaufgaben wahr:
- Prüfung von Baugesuchen in feuerpolizeilichen Belangen und Verfügen der Auflagen zu Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
- Beratung und Unterstützung der Bauherrschaft und der Planenden bei der Sicherstellung des Brandschutzes.
- Prüfung der Gesuche für wärmetechnische Anlagen (Gas-, Öl-, Pellet-, Schnitzel-, Holzfeuerungen und Brennerersatz sowie Cheminées und Cheminéeöfen) inklusive zugehörende Lagerräume (Öltanks, Lagerräume für Pellets, Schnitzel und Stückholz).
- Sie prüft auch die Einhaltung der Auflagen aus der Baubewilligung und die Ausführung der vorgeschriebenen Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen während der Bauzeit (Kontrollen und Abnahmen).
Feuerpolizeiliche Kontrollen
In den aktuellen Weisungen der GVZ (Gebäudeversicherung Kanton Zürich) sind alle relevanten Detailangaben zu den periodischen Kontrollen durch die Feuerpolizei zu finden.
Merkblätter
Solaranlagen
Zeltbauten
Brandschutzpläne
QS-Verantwortlicher [pdf, 135 KB]
Bedienstellen RWA [pdf, 113 KB]
Formulare für den Bau
Meldung Brandschutznachweis [pdf, 194 KB]
Meldung QS-Verantwortlicher [pdf, 98 KB]
Meldung Übereinstimmungserklärung [pdf, 96 KB]
Gesuch- / Meldeformular WTA
Feuerungskontrollen
Die Kontrolle von Öl- und Holzheizungen muss alle 2 Jahre – bei Gasheizungen alle 4 Jahre – durch eine anerkannte Fachperson oder eine Fachfirma, welche mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat, durchgeführt werden. Feuerungskontrolleur der Gemeinde Küsnacht ist Reto Patt.
Bei der Feuerungskontrolle wird überprüft, ob die Anlage die Grenzwerte einhält, welche in der Luftreinhalteverordnung gesetzlich festgelegt sind.
Werden die Grenzwerte überschritten, so wird der Eigentümerschaft eine Frist von 30 Tagen zur Einregulierung der Heizung gewährt.
Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet, wenn dem Feuerungskontrolleur von der Servicefirma eine Kopie des Servicerapportes inklusive Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden, so wird eine Frist für die Sanierung der Heizung angeordnet.
Fachbereich Planung
Raumplanung
Bau- und Zonenordnung
Bau- und Zonenordnung (BZO) [pdf, 136 KB]
Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung [pdf, 2.5 MB]
Ausführungsreglement zu Art. 19 Abs. 5 BZO [pdf, 25 KB]
Zonenplan [pdf, 39.3 MB]
Änderung Zonenplan [pdf, 6.3 MB]
Quartiererhaltungszonenplan Eigenheimstrasse [pdf, 209 KB]
Kommunale Planungsziele [pdf, 741 KB]
Leitbild Teilquartier Eigenheimstrasse [pdf, 1.0 MB]
Leitbild Teilquartier Kusenstrasse [pdf, 1.6 MB]
Leitbild Teilquartier Zürichstrasse [pdf, 2.1 MB]
Leitbild Teilquartier im Wiesengrund
Die BZO kann in gedruckter Form als Mappe oder als Zonenplan separat bei den eServices bestellt werden.
Bauliche Entwicklung von Küsnacht seit dem Jahr 1927
Seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich Küsnacht baulich rasant entwickelt. Diese Veränderungen und die zunehmende Komplexität widerspiegeln sich auch in den Zonenplänen und Bauordnungen aus den verschiedenen Epochen.
Die folgenden historischen Dokumente ermöglichen Ihnen, die bau- und planungsgeschichtliche Entwicklung Ihres Quartiers und der Gemeinde Küsnacht insgesamt nachzuvollziehen. Wir wünschen viel Spass beim Stöbern und Entdecken.
Bauordnung vom 28. August 1927 [pdf, 2.3 MB]
Bauzonenplan 1927 [pdf, 8.4 MB]
Bauordnung vom 23. Juni 1958 [pdf, 3.0 MB]
Zonenplan 1958 [pdf, 12.8 MB]
Bauordnung vom 1. April 1974 [pdf, 2.0 MB]
Zonenplan 1974 [pdf, 10.0 MB]
Bau- und Zonenordnung vom 21. Mai 1984 [pdf, 3.4 MB]
Zonenplan 1984 [pdf, 12.8 MB]
Bau- und Zonenordnung vom 5. Dezember 1994 [pdf, 5.2 MB]
Zonenplan 1994 [pdf, 15.9 MB]
Bau- und Zonenordnung vom 2. Februar 2004 [pdf, 2.1 MB]
Zonenplan 2004 [pdf, 7.6 MB]
Klima und Energie
Programm Klima, Energie, Grünraum (KEG)
Auf der Basis der Vision 2040 [pdf, 516 KB] wurde das Programm Klima, Energie, Grünraum [pdf, 424 KB] für die Jahre 2026–2029 vom Gemeinderat verabschiedet. Für die Umsetzung der Massnahmen hat die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 einen Rahmenkredit von Fr. 2'750'000.– bewilligt. Über den Umsetzungsstand des Programms berichtet die Energie- und Naturschutzkommission jährlich. Die untenstehenden Sachstandberichte beziehen sich noch auf das Vorgängerprogramm.
- Sachstandbericht 2024 [pdf, 3.4 MB] vom 11. Juli 2025
- Sachstandbericht 2023 [pdf, 5.9 MB] vom 19. Juni 2024
- Sachstandbericht 2022 [pdf, 7.2 MB] vom 1. Juni 2023
- Sachstandbericht 2019-2021 [pdf, 1.5 MB] vom 6. April 2022
Energiestadt Gold
Das Label Energiestadt ist eine Auszeichnung für eine konsequente und ergebnisorientierte Klima- und Energiepolitik. Gemeinden, die das Label Energiestadt tragen, durchlaufen einen umfassenden Prozess, der sie zu einer nachhaltigen Klima-, Energie-, Verkehrspolitik führt.
Die Gemeinde Küsnacht trägt seit 2001 das Energiestadt-Label und ist 2022 zum vierten Mal mit dem "European Energy Award® GOLD" ausgezeichnet worden. Nur rund 110 von rund 380 Energiestädten in der Schweiz tragen das Gold-Label.
Energieplan
Der Gemeinderat hat im Mai 2024 die revidierte kommunale Energieplanung verabschiedet. Diese ersetzt nach der Genehmigung durch die kantonale Baudirektion im Oktober 2024 die bisherige Fassung aus dem Jahr 2013. Als Energiestadt Gold mit ihrer Vision 2040 [pdf, 516 KB] verfolgt die Gemeinde Küsnacht ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele. Zentrales Anliegen ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, da im Jahr 2022 noch über 75 Prozent des Gebäudewärmebedarfs mit fossilen Energien gedeckt wurden. Der Energieplanungsbericht ist öffentlich einsehbar. Die Energieplanung ist für die kommunalen Behörden und gemeindeeigenen Betriebe verbindlich.
Gebäudespezifische Informationen wie das Solarpotenzial oder die Einordnung im kommunalen Energieplan können direkt im neuen öffentlichen Energieplan eingesehen werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Tools bietet das Video «Tutorial Energieplanung Küsnacht».
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Kommunale Förderbeiträge
Die Gemeinde Küsnacht unterstützt die Installation einer Photovoltaikanlage, eines Energiespeichers oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Weiterführende Informationen finden Sie im aktuell gültigen Förderreglement:
- Förderreglement Klima, Energie, Grünraum 2026-2029 [pdf, 227 KB]
- Fördergesuch Energie KEG26+ [pdf, 148 KB]
Prüfen Sie weitere Förderprogramme:
Kostenlose Energieberatung
Die Energiestadt Küsnacht bietet eine individuelle, kostenlose und unverbindliche Erstenergieberatung per Telefon oder am Objekt an und zeigt auf, wie Sie Ihr Gebäude energetisch optimieren und erneuerbare Energieträger einsetzen können. Auch zum Thema Elektromobilität steht Ihnen unser Energieberater gerne zur Verfügung.
Weisskopf Partner GmbH
David Wettstein
Albisriederstrasse 184b
8047 Zürich
Tel. 044 404 80 40 / E-Mail
Wenn Sie eine umfassende Bau- und Energieberatung in Anspruch nehmen möchten oder einen Fachmann in der Umgebung suchen, dann finden Sie einen geeigneten Spezialisten in der Beraterliste Bau und Energie.
Die Eignung Ihres Daches und Ihrer Fassade für Wärme- (Solarthermie) oder Stromproduktion (Photovoltaik) können Sie auf den Websites des Bundes «Sonnendach» und «Sonnenfassade» prüfen.
Energie und Naturschutzkommission
Die Energie- und Naturschutzkommission unterstützt und berät den Gemeinderat in Fragen der Klima-, Grünraum und Energiepolitik und des Vollzugs des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechts.
Energietipps
- Die aktuelle Broschüre Energieeffizienz im Haushalt von EnergieSchweiz bietet hilfreiche Tipps und Tricks für zu Hause.
- Die Werke am Zürichsee liefern zudem weitere wertvolle Energietipps für den Umgang mit Energie in Ihrem Zuhause.
Küsnachter Klimarundgang
Die Gemeinde Küsnacht stellt Ihnen in Kurzfilmen lokale Energie- und Klimaprojekte vor. Auf einem Dorfrundgang sind sie an 16 Stationen vor Ort oder virtuell zu sehen.
Naturschutz und Grünraum
Auf der Basis der Vision 2040 [pdf, 516 KB] wurde das Programm Klima, Energie, Grünraum 2026-2029 [pdf, 424 KB] für die Jahre 2026-2029 vom Gemeinderat verabschiedet. Für die Umsetzung der Massnahmen hat die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 einen Rahmenkredit von Fr. 2'750'000.– bewilligt.
Das laufende Programm setzt den Fokus auf eine ökologische Grünraumbewirtschaftung der gemeindeeigenen Flächen, die allgemeine Förderung der Biodiversität, sowie auf die Etablierung von Klimaanpassungsmassnahmen.
- Sachstandbericht 2024 [pdf, 3.4 MB] vom 11. Juli 2025
- Sachstandbericht 2023 [pdf, 5.9 MB] vom 19. Juni 2024
- Sachstandbericht 2022 [pdf, 7.2 MB] vom 1. Juni 2023
- Sachstandbericht 2019-2021 [pdf, 1.5 MB] vom 6. April 2022
Das Querschnittsthema Naturschutz und Grünraum wird von der Energie- und Naturschutzkommission beaufsichtigt und koordiniert. Sie ist dem Gemeinderat unterstellt und unterstützt ihn in Naturschutz- und Grünraumfragen. Verwaltungsintern sind verschiedene Stellen und Abteilungen zuständig.
Siedlungsökologie: Natur im Siedlungsraum
Die Region Pfannenstil übernimmt seit November 2021 eine Vorreiterrolle mit dem schweizweit ersten regionalen Leitbild Siedlungsökologie [pdf, 863 KB]. 12 Gemeinden haben das regionale Leitbild Siedlungsökologie unterschrieben. Darin verpflichten sich die Gemeinden zur Übernahme einer Vorreiterrolle zur Förderung der Siedlungsökologie.
Das Naturnetz Pfannenstil realisiert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden immer wieder Projekte im Siedlungsgebiet zur Förderung der Lebensqualität und der Artenvielfalt. Seit 2017 führt mitten im Dorfkern von Küsnacht ein Lehrpfad in Form einer Schnitzeljagd zu kleinen Natur-Oasen.
Förderbeiträge
Die Gemeinde Küsnacht unterstützt Sie bei der Förderung der Biodiversität und Klimaanpassungsmassnahmen auf Ihrem Grundstück. Weiterführende Informationen finden Sie im aktuell gültigen Förderreglement:
- Förderreglement Klima, Energie, Grünraum 2026-2029 [pdf, 227 KB]
- Fördergesuch Biodiversität KEG26+ [pdf, 86 KB]
Melden Sie sich beim Naturnetz Pfannenstil für eine kostenlose Grünraumberatung [pdf, 699 KB], um von Förderbeiträgen profitieren zu können.
Natur- und Landschaftsschutz
Das aktuelle kommunale Naturschutzinventar ist auf dem GeoWeb Küsnacht als öffentlicher Layer aufgeschaltet. Der Gemeinderat hat 52 Objekte ins kommunale Naturschutzinventar aufgenommen. Klassifiziert werden die Objekte in die Kategorien Feuchtgebiete, Hecken/Gehölze, Lebensraumverbünde, Obstgärten, Trockenstandorte und wertvolle Waldbestände. Zu jedem Inventarobjekt sind interessante Zusatzinformationen zu den jeweiligen Flächen und das Objektblatt abrufbar. Unter den inventarisierten Naturschutzobjekten befinden sich nicht nur alte Bekannte wie der Rotenstein oder die Underi Schmärtlen, sondern auch etwas weniger bekannte Flächen wie Wis oder Ruchweid. 37 Objekte sollen zudem eine Schutzverordnung erhalten, um ihren Erhalt langfristig zu sichern.
Die überkommunalen Objekte Rumensee, Schübelweiher, Forchdenkmal und Cholgrueb sind im kantonalen Inventar [pdf, 4.0 MB] der Natur- und Landschaftsschutzobjekte erfasst und beschrieben. Die Gemeinde Küsnacht beherbergt zudem zwei bedeutende Landschaftsschutzgebiete:
- Das Gebiet beim Wehrmännerdenkmal auf der Forch ist durch die kantonale Verordnung zum Schutze des Landschaftsbildes beim Wehrmännerdenkmal Forch [pdf, 192 KB] vom 20. September 1951 geschützt.
- Das Küsnachter Tobel ist im kantonalen Inventar [pdf, 4.0 MB] der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung als Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung ausgewiesen.
Bekämpfung von invasiven Neophyten
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich bei uns stark ausbreiten. Sie verdrängen heimische Pflanzen und gefährden die Biodiversität zum Teil stark.
Weiterführende Informationen zur Erkennung und Bekämpfung von invasiven Neophyten finden Sie hier.
Ökologische Vernetzung im Landwirtschaftsgebiet
Seit mehr als 25 Jahren arbeitet das Naturnetz Pfannenstil (NNP) an der ökologischen Vernetzung im Pfannenstilgebiet. Dabei werden auch in Küsnacht Projekte realisiert und wertvolle Flächen gemeinsam mit Landwirten ökologisch aufgewertet und vernetzt. Die wichtigsten Aufwertungs- und Vernetzungsgebiete sind auf dem Plan des Naturnetzes dargestellt. Das Naturnetz Pfannenstil ist ein Projekt der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP).
Im Rahmen des Naturnetzes Pfannenstil unterstützt die Gemeinde Küsnacht die Aufwertung und die Bewirtschaftung von naturnahen Vernetzungsflächen im Landwirtschaftsgebiet ("Vertragsflächen NNP der Gemeinde Küsnacht"). Per 31. Mai 2017 wird dank rund 50 Bewirtschaftungsverträgen eine Gesamtfläche von 35.7 Hektaren naturnah bewirtschaftet (Übersichtsplan [pdf, 24.7 MB]). Dies entspricht rund 7 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Gemeindegebietes von Küsnacht. Weitere rund 7% werden in Küsnacht aufgrund der Bundesgesetzgebung ebenfalls nach ökologischen Kriterien (Biodiversitätsförderflächen) bewirtschaftet.
Wald
Für die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes ist die Holzkorporation Küsnacht zuständig.
Öffentlicher Verkehr
Die Gemeinde Küsnacht ist mit Bahn, Schiff und Bus über den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Die S6 (Uetikon – Zürich HB – Baden) und die S16 (Herrliberg-Feldmeilen – Zürich HB – Zürich Flughafen) verbinden Küsnacht im Viertelstundentakt mit dem Verkehrsknotenpunkt Zürich Hauptbahnhof und gewähren auch den Anschluss an das obere Seebecken. Die S18 (Forchbahn) bindet den Küsnachterberg an die Stadt Zürich an. Die Buslinien 912, 916, 918 und 919 ermöglichen einerseits die Feinerschliessung der Gemeinde mit dem öffentlichen Verkehr. Andererseits stellen sie auch rasche Verbindungen von und zum Bellevue in Zürich dar. An Wochenenden ermöglichen die SN7, SN18 und der N18 Nachtschwärmern eine sichere Heimkehr mit der Bahn und dem Bus.
Kommission öffentlicher Verkehr unterer Pfannenstiel
Die Gemeinden Küsnacht, Zollikon, Zumikon, Egg und Maur bildeten die "Kommission öffentlicher Verkehr Unterer Pfannenstiel" (KöVuP). Die KöVuP bezweckt eine kontinuierliche und effiziente Zusammenarbeit mit dem marktverantwortlichen Unternehmen, den Verkehrsbetrieben der Stadt Zürich und den beteiligten Gemeinden bei der rechtzeitigen, aktiven Mitgestaltung des öffentlichen Verkehrs in der Region Unterer Pfannenstiel.
Regionale Verkehrskonferenz
Die Gemeinden des Kantons Zürich sind in 12 Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK) organisiert. Die Gemeinde Küsnacht hat Einsitz in der RVK Pfannenstiel. An den Sitzungen der RVK werden die Anliegen der vertretenen Gemeinden zu allen Fragen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere zu Fragen der Angebotsplanung, koordiniert. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens übernehmen die RVK eine wichtige Rolle bei der Information und Kommunikation der geplanten Fahrplanänderungen. Die RVK tagen in der Regel zweimal pro Jahr.
Fluglärm
Hintergrundinformationen und News zum Thema erhalten Sie unter Flugforum Süd.
Velofahren in Küsnacht
Die Gemeinde Küsnacht plant in den nächsten Jahren velofördernde Massnahmen umzusetzen. Sie möchte damit den Veloverkehr in Küsnacht pragmatisch fördern und ein Gleichgewicht zum motorisierten sowie öffentlichen Verkehr schaffen. Neu steht der Bevölkerung unter der E-Mail-Adresse velo@kuesnacht.ch eine Velo-Anlaufstelle für Fragen, Hinweise oder Anregungen rund ums Thema Velo zur Verfügung.
Kommunale Planungsziele
Der Gemeinderat hat am 26. Juni 2019 die überarbeiteten und aktualisierten Kommunalen Planungsziele festgelegt. Die Kommunalen Planungsziele [pdf, 741 KB] sind raumplanerische Zielsetzungen, welche die Gemeinde in den nächsten 20 Jahren anstrebt. Diese wurden am Tag der offenen Verwaltung vom 24. August 2019 der Bevölkerung vorgestellt und am Politischen Themenabend vom 28. Oktober 2019 mit einer Ausstellung [pdf, 6.8 MB] präsentiert. Die Gesamtverwaltung und die Behörden richten ihr Tun und Handeln nach den Planungszielen aus.
Die Fachstelle Planung vertritt die Küsnachter Anliegen, stellt Anträge und erstellt Stellungnahmen zu neben- und übergeordneten Planungen und planungsrechtlichen Vorlagen. Sie bearbeitet federführend die kommunalen Richt- und Nutzungsplanungen wie Richtplan Verkehr, Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften und Quartierpläne.
Die Teilrevision des kommunalen Richtplans Verkehr, welche die Gemeindeversammlung Küsnacht mit Beschluss vom 7. September 2020 festsetzte, hat die Baudirektion Kanton Zürich mit Verfügung Nr. 1590/20 vom 11. Dezember 2020 genehmigt. Die Teilrevision trat am 15. Januar 2021 in Kraft.
Kommunaler Richtplan Verkehr [pdf, 15.1 MB]
Verkehrsplan 1 (Strassen, öffentlicher Verkehr) [pdf, 13.5 MB]
Verkehrsplan 2 (Rad-, Fuss- und Reitwege) [pdf, 13.9 MB]
Mitwirkungsbericht [pdf, 468 KB]
Massnahmeplan [pdf, 13.3 MB]
| Fachbereich | Zuständig | Kontaktdaten |
|---|---|---|
| Baubewilligungsverfahren | Bausekretariat
|
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 53 |
| Baukontrollen und Abnahmen | Stefano Pellandini
Baukontrolle |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 61 |
| Blitzschutz | GVZ Gebäudeversicherung Zürich
|
E-Mail
Tel. +41 44 308 21 11 |
| Denkmalpflege und Ortsbild | Bausekretariat | E-Mail
Tel. +41 44 913 12 53 |
| Feuerpolizei | Thomas Nussbaumer
Brandschutz und Feuerpolizei |
E-Mail
Tel.+41 44 913 12 62 |
| Feuerungskontrollen |
Reto Patt
|
Tel. +41 44 912 04 06 |
| Raumplanung | Daniel Dahinden
Leiter Hochbau und Planung |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 51 |
| Klima und Energie | Timo Oliveri
Projektleiter Energie und Umwelt |
E-Mail
|
| Naturschutz und Grünraum | Lena Schmutz
Projektleiterin Nachhaltige Entwicklung und Umwelt |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 63 |
| Öffentlicher Verkehr | Daniel Dahinden
Leiter Hochbau und Planung |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 51 |
Adresse
Hochbau und Planung
Gemeinde Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps
Tel. +41 44 913 12 53
E-Mail
Kontakte
-
Bausekretariat Küsnacht
Zentrale +41 44 913 12 53



