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Systematische Rechtssammlung

Verzeichnis der Informationsbestände

Mit dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4) gilt im Kanton Zürich das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung. Dazu gehört ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der Informationsbestände [pdf, 310 KB] unter Kennzeichnung derjenigen Informationsbestände, die Personendaten enthalten (§ 14 Abs. 4 IDG).