Tiefbau und Sicherheit

Gastgewerbe
Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:
§ 2 Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996. Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:
- alle, die eine Gastwirtschaft führen
- alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und- oder gebrannten Wassern betreiben
- alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen
Gastwirtschaftspatent A (Führen einer Gastwirtschaft)
Meldeformular für Lebensmittelbetriebe
Bewilligung für den Klein- und Mittelverkauf
Ständiger Verkauf/Handel mit alkoholhaltigen Getränken in einer bestehenden und baurechtlich bewilligten Örtlichkeit/Räumlichkeit.
Gesuch für Patente für den Klein- und Mittelverkauf B (Führen einer Verkaufsstelle)
Festwirtschaft
Vorübergehender Betrieb bei Vereinsanlässen etc. Hierzu muss das Gesuch für Bewilligungen einer Veranstaltung vollständig ausgefüllt werden.
Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung
Strassenreklamen
Bewilligungen für Strassenreklamen / Betriebswegweiser seit dem 1. Januar 2002 ist die geänderte kantonale Signalisationsverordnung in Kraft. Gemäss § 26 lit. b dieser Verordnung sind die Gemeindebehörden für den Vollzug des Bundesrechts über die Strassenreklamen im Bereich der Staats- und Gemeindestrassen zuständig. Dies hat zur Folge, dass neu die Gemeinden die strassenverkehrsrechtliche Bewilligung erteilen.
Der Fachbereich Sicherheit erteilt strassenverkehrsrechtliche Bewilligungen für:
Veranstaltungshinweise, nichtleuchtende Eigenreklamen und Plakate
- Strassenreklame (z.B. Gewerbe-Hinweistafel)
- Temporäre Baureklametafel
- Temporäre Reklamen (z.B. Banderolenwerbung / Veranstaltung)
Gesuche für Bewilligungen von Strassenreklamen sind mindestens 1 Monat vor der Veranstaltung beim Fachbereich Sicherheit einzureichen. Das Gesuch wird nach dem Eingang geprüft und gegebenenfalls gebührenpflichtig bewilligt. Unvollständig ausgefüllte Gesuche werden nicht bearbeitet. Nicht bewilligte Reklamen werden durch die Polizei entfernt. Gesuche sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Katasterkopie (Auszug aus dem Grundbuchplan) 1:500 mit rot eingetragenem Standort der Reklame oder der Gewerbe-Hinweistafel
- Bewilligung des Grundeigentümers, wenn sich der Standort auf Privatgrund befindet
- Beiblatt mit Angaben über Grösse, Farbe, Schriftart und Schriftgrösse (evtl. Fotomontage)
Gesuch Strassenreklamen – Küsnacht
Standorte befristete Reklame [pdf, 589 KB]
Plakataushang
Bedingungen für Aushang
- Veranstaltungen und Kurse in Küsnacht
- Maximalgrösse A4
- keine rassistischen und sexistischen Plakate
- Keine politische Werbung
Allgemeines
Die Plakatanschlagstellen werden immer Ende Monat geräumt.
Verzeichnis der öffentlichen Anschlagstellen [pdf, 24 KB]
Standaktionen
Für Vereine, Firmen, Organisationen, politische Parteien, Schulklassen usw. besteht die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten Standaktion auf öffentlichem Grund zu präsentieren. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Senden Sie ein Gesuch in Form einer E-Mail-Nachricht mit nachfolgend aufgeführten Angaben an: sicherheit@kuesnacht.ch
- Personalien/Kontaktdaten Gesuchsteller (Privatperson, Firma, Ortspartei)
- Personalien/Kontaktdaten Kontaktperson vor Ort
- Datum und Zeit
- Anlass/Grund
- Wird ein Tisch/Stand aufgestellt (die Gemeinde Küsnacht kann diesbezüglich keine Unterstützung leisten)
- Wie viele Personen sind anwesend
Für Standaktionen benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen. Dafür stellen wir, Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr / 13.00 bis 17.00 Uhr den Falkenplatz neben dem Dorfbrunnen zur Verfügung. Zu spät eingereichte Gesuche (unter 4 Wochen) können nicht berücksichtigt werden.
Chilbi
Die Chilbi findet jeweils am Samstag und Sonntag der Woche 34 und Montag der Woche 35 statt.
Kontakt für Platzhalter, Vermietung Marktstände, Schausteller / Marktfahrer:
Eugen Zanolla
Schädrütistrasse 2
6006 Luzern
+41 79 670 80 00
E-Mail
Adventsmarkt
Der Adventsmarkt findet jeweils am Mittwoch vor dem 1. Advent statt.
Roman Crivelli
Freihof Küsnacht
Oberwachtstrasse 15
8700 Küsnacht
+41 44 911 02 15
E-Mail
Veranstaltungen und Anlässe
Planen Sie frühzeitig!
Gesuche für Bewilligungen von Veranstaltungen und Anlässen sind mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung beim Fachbereich Sicherheit einzureichen. Das Gesuch wird nach dem Eingang geprüft und gegebenenfalls gebührenpflichtig bewilligt. Unvollständig ausgefüllte Gesuche werden nicht bearbeitet.
Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung
Anlässe und Veranstaltungen über 93 dB (A) müssen zudem gemäss Schall- und Laserverordnung bei der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich gemeldet werden.
Die neu überarbeitete Website www.saubere-veranstaltung.ch unterstützt Organisatoren bei der Planung und Durchführung von vorbildlichen Anlässen mit praxisbezogenen Informationen. Siehe Medienmitteilung vom 03.07.2012: Umweltfreundliche Veranstaltungen einfach gemacht
Himmelslaternen (Windlichter) und Luftballone
Grundsätzlich braucht es zum Steigenlassen von Himmelslaternen (Windlichtern) sowie mit Helium gefüllten Luftballonen keine Bewilligung seitens Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), sofern folgende Bedingungen erfüllt sind.
- Es erfordert die Einwilligung der Gemeinde und des Grundeigentümers (Öffentlicher Grund: Fachbereich Sicherheit), auf deren Boden die Starts erfolgen sollen. Bitte allfällige feuerpolizeilichen Auflagen beachten!
Kontaktaufnahme per Mail: sicherheit@kuesnacht.ch - Der Startort befindet sich in einem Abstand von mehr als 5 km zur Piste von zivilen und militärischen Flugplätzen
- Die Nutzlast beträgt weniger als 2 kg
- Das Volumen beträgt weniger als 30 m3
- Die Starts erfolgen nicht alle gleichzeitig (keine Countdown-Starts).
- Die Anzahl beträgt weniger als 300 Stück
- Die Himmelslaternen/Ballone werden nicht zusammengebunden und es werden keine Metall- oder Holzteile angehängt.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL): www.bazl.admin.ch
Sollte einer der oben erwähnten Punkte nicht erfüllt sein, muss eine Anfrage (mindestens 20 Tage vor dem Anlass) per Mail an das BAZL erfolgen: info@bazl.admin.ch
Wichtig: Auf dem Dorfplatz ist das Steigenlassen von Himmelslaternen nicht gestattet.
Drohnen
Damit beim Einsatz von sogenannten Mini-Drohnen oder Multicopter und andere ferngesteuerte Flugmodelle (nachfolgend Multicopter genannt) nicht gegen rechtliche Vorschriften verstossen wird, müssen einige Punkte beachtet werden. Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht. Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.
Grundsätzlich braucht es zum Steigenlassen von Drohnen keine Bewilligung seitens Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) sofern durch die Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten alle notwendigen Vorkehrungen, gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), eingehalten werden. Diesbezüglich verweisen wir auf die Informationen seitens BAZL: www.bazl.admin.ch
Für audiovisuelle Aufnahmen mit Multicoptern gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Aufnahmen mit anderen Geräten (Handys etc.):
- Ton und/oder Bildaufnahmen können strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne von Art. 179bis ff. StGB darstellen
- Ferner sind bei Film, Foto- und Tonaufnahmen die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten
- Bei Aufnahmen von künstlerischen Werken, insbesondere Film, Theater- und Konzertaufführungen, müssen ausserdem die urheberrechtlichen Aspekte beachtet werden
Relevante Informationen für einen Drohnenflug in der Gemeinde Küsnacht:
- Ein Drohnenflug erfordert die Einwilligung der Gemeinde und des Grundeigentümers (Öffentlicher Grund: Fachbereich Sicherheit), auf deren Boden die Starts erfolgen sollen.
Kontaktaufnahme per Mail an: sicherheit@kuesnacht.ch - Die Drohnenpilotin oder der Drohnenpilot verfügt über die entsprechenden Ausbildungen/Lizenzen/Ausweise und hält die entsprechenden Richtlinien seitens BAZL ein
- Informationen zur Drohne: Marke, Typ, Art, Grösse, Gewicht, Registrierungsnummer sowie ob Foto und-/oder Videoaufnahmen ja/nein, sind als zusätzliche Angaben wünschenswert
- Die Drohnenpilotin oder der Drohnenpilot sollte erkennbar sein
- Wir empfehlen eine Begleitperson neben der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten, welche Fragen von neugierigen Passanten etc. beantworten kann, damit die Pilotin oder der Pilot nicht abgelenkt wird
- Um allfälligen Fragen aus der Bevölkerung entgegenzuwirken, empfehlen wir die Nachbarschaft entsprechend zu informieren.
Adresse
Tiefbau und Sicherheit
Gemeinde Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps
Tel. +41 44 913 12 75
E-Mail
Kontakte
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Markus Sütterlin
Stv. Leiter Tiefbau und Sicherheit / Fachbereichsleiter Strassen/Abwasser
Zentrale +41 44 913 12 74