Neophyten und Pflanzenkrankheiten
Informationen für Private: Neophyten und Neobiota
Praxishilfe invasive Neophyten
Invasive gebietsfremde Pflanzen sind:
- Nicht-einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist aus anderen Kontinenten), absichtlich oder unabsichtlich, eingeführt wurden
- Pflanzen, die sich bei uns in der Natur etablieren (Vermehrung in freier Natur ohne menschliches Zutun)
- Pflanzen, die sich massiv ausbreiten und dadurch Schäden verursachen
Durch invasive Neophyten verursachte Schäden sind:
- Verdrängung anderer Arten (z.B. Nordamerikanische Goldruten, Sommerflieder)
- Gesundheitliche Schäden (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau)
- Schäden an Bauwerken, Uferbefestigungen und Infrastrukturanlagen (z.B. Japanknöterich)
Die Listen der invasiven Neophyten der Schweiz (Information Flora) sind ein wichtiges Werkzeug für die verschiedenen öffentlichen und privaten Akteure. Sie liefern Entscheidungshilfen und ermöglichen Prioritäten bei der Vorbeugung und Bekämpfung invasiver Neophyten zu setzen.
Für alle Arten der Schwarzen Liste (Stand März 2013) und Watch-Liste (Stand März 2013) gilt die sogenannte Sorgfaltspflicht und Informationspflicht (FrSV). Siehe auch gesetzliche Grundlagen (Zusammenfassung).
In unserer Artikelserie [pdf, 11.2 MB] werden die wichtigsten Neophyten-Arten und der korrekte Umgang damit vorgestellt.
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt FrSV.
Feuerbrand
Gesetzliche Grundlagen zu Feuerbrand-Bekämpfung im Kanton Zürich
Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselte der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum «Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen» (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand ausserhalb von «Gebieten mit geringer Prävalenz» keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.
Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen grossen Schaden anrichten kann. Befallen werden Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen. Zu den Wirtspflanzen gehören auch Weissdorn, Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Mehlbeere. Kirschen- oder Zwetschgenbäume können hingegen nicht von Feuerbrand befallen werden.