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Bestattungsamt

Wer mit einem Todesfall konfrontiert ist, findet hilfreiche Hinweise in den Antworten auf folgende Fragen:

Ist Küsnacht Wohngemeinde der verstorbenen Person?

Die Wohngemeinde ist für die Bestattung verstorbener Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Wer in einer anderen Gemeinde wohnt, auch Einwohnerinnen und Einwohner der Anschlussgemeinden des Zivilstandskreises (Erlenbach, Herrliberg und Zumikon), informiert sich in der Wohngemeinde über die Organisation der Bestattung.

Wie erreichen Sie das Bestattungsamt Küsnacht?

Öffnungszeiten: Vormittag Nachmittag
Montag 08:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr (Pikett-Telefon)
Mittwoch 08:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 13:00 Uhr (Pikett-Telefon)
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr
Mail für die Zusendung von Unterlagen: zivilstandsamt@kuesnacht.ch
Telefon während den Öffnungszeiten: +41 44 913 13 20

Pikett-Telefon:
- Dienstag und Donnerstag 13:30-16:30 Uhr
- Über Feiertage gemäss Publikation

+41 79 922 58 31

Wer ist erreichbar, wenn das Bestattungsamt geschlossen ist?

Ausserhalb der Öffnungszeiten und wenn kein Pikett-Dienst besteht, kontaktieren Sie für Einsargungen und Überführungen direkt das Bestattungsunternehmen:
Rudolf Günthardt AG, Tel. +41 44 914 70 80

Wie müssen Angehörige bei einem Todesfall vorgehen?

Je nach Sterbeort ist im ersten Moment unterschiedlich vorzugehen.

  • Bei einem Todesfall zu Hause: Arzt / Ärztin beiziehen
  • Bei einem Todesfall im Spital oder Heim: Weiteres Vorgehen mit zuständiger Person im Spital oder Heim besprechen
  • Bei einem Todesfall durch einen Unfall oder Suizid: Polizei informieren

Die Angehörigen bestimmen eine Kontaktperson, welche sich innerhalb von 24 bis 48 Stunden per Telefon oder Mail beim Bestattungsamt meldet. Lesen Sie dazu das Merkblatt für Angehörige [pdf, 111 KB].

Was beinhaltet das Gespräch mit dem Bestattungsamt?

Terminvereinbarung
Das Bestattungsamt muss die Unterlagen für das Bestattungsgespräch vorbereiten und die Zuständigkeit prüfen. Deshalb ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig, sie vermeidet Wartezeiten. Es ist möglich, Begleitpersonen zum persönlichen Gespräch mitzubringen.

Bestattungsgespräch
Den Wünschen von verstorbenen Personen zur Art der Bestattung ist soweit möglich zu folgen. Das Bestattungsamt prüft, ob die verstorbene Person zu Lebzeiten einen Bestattungswunsch hinterlegt hat. Ist dies nicht der Fall, sollen folgende Fragen von der Kontaktperson mit den Angehörigen vorgängig besprochen und am Bestattungsgespräch beantwortet werden:

  1. Wann kann die Einsargung und Überführung stattfinden?
  2. Soll eine Erdbestattung oder eine Kremation stattfinden?
  3. Soll das Krematorium allfällige Edelmetalle der Kremationsasche entnehmen?
  4. Ist eine Standard-Urne in Holz oder Ton oder eine andere Urne gewünscht?
  5. Auf welchem Friedhof und in welche Grabart soll die Beisetzung erfolgen,
    •     Erdbestattung: Reihengrab oder Familiengrab?
    •     Urnenbestattung: Reihen-, Urnenstelen-, Gemeinschafts- oder Familiengrab?
  6. Ist eine Abdankung in der Kirche oder Friedhofkapelle gewünscht?
  7. Soll die obligatorische amtliche Publikation durch die Gemeinde Küsnacht im Küsnachter Boten und/oder in der Zürichsee-Zeitung erfolgen?

Welche Merkblätter helfen weiter?

Welche Links helfen weiter?

Wie kann ein Bestattungswunsch zu Lebzeiten hinterlegt werden?

Ein Bestattungswunsch kann zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Dieser Wunsch wird den Angehörigen anlässlich des Bestattungsgesprächs mitgeteilt.

Adresse

Bestattungsamt
Gemeinde Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps

Tel. +41 44 913 13 20