Bestattungsamt
Wer mit einem Todesfall konfrontiert ist, findet hilfreiche Hinweise in den Antworten auf folgende Fragen:
Ist Küsnacht Wohngemeinde der verstorbenen Person?
Die Wohngemeinde ist für die Bestattung verstorbener Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Wer in einer anderen Gemeinde wohnt, auch Einwohnerinnen und Einwohner der Anschlussgemeinden des Zivilstandskreises (Erlenbach, Herrliberg und Zumikon), informiert sich in der Wohngemeinde über die Organisation der Bestattung.
Wie erreichen Sie das Bestattungsamt Küsnacht?
| Öffnungszeiten: | Vormittag | Nachmittag |
| Montag | 08:00 – 11:30 Uhr | 13:30 – 18:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr | (Pikett-Telefon) |
| Mittwoch | 08:00 – 11:30 Uhr | 13:30 – 16:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 13:00 Uhr | (Pikett-Telefon) |
| Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr | 13:30 – 16:30 Uhr |
| Mail für die Zusendung von Unterlagen: | zivilstandsamt@kuesnacht.ch |
| Telefon während den Öffnungszeiten: | +41 44 913 13 20 |
|
Pikett-Telefon:
|
+41 79 922 58 31 |
Wer ist erreichbar, wenn das Bestattungsamt geschlossen ist?
Ausserhalb der Öffnungszeiten und wenn kein Pikett-Dienst besteht, kontaktieren Sie für Einsargungen und Überführungen direkt das Bestattungsunternehmen:
Rudolf Günthardt AG, Tel. +41 44 914 70 80
Wie müssen Angehörige bei einem Todesfall vorgehen?
Je nach Sterbeort ist im ersten Moment unterschiedlich vorzugehen.
- Bei einem Todesfall zu Hause: Arzt / Ärztin beiziehen
- Bei einem Todesfall im Spital oder Heim: Weiteres Vorgehen mit zuständiger Person im Spital oder Heim besprechen
- Bei einem Todesfall durch einen Unfall oder Suizid: Polizei informieren
Die Angehörigen bestimmen eine Kontaktperson, welche sich innerhalb von 24 bis 48 Stunden per Telefon oder Mail beim Bestattungsamt meldet. Lesen Sie dazu das Merkblatt für Angehörige [pdf, 111 KB].
Was beinhaltet das Gespräch mit dem Bestattungsamt?
Terminvereinbarung
Das Bestattungsamt muss die Unterlagen für das Bestattungsgespräch vorbereiten und die Zuständigkeit prüfen. Deshalb ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig, sie vermeidet Wartezeiten. Es ist möglich, Begleitpersonen zum persönlichen Gespräch mitzubringen.
Bestattungsgespräch
Den Wünschen von verstorbenen Personen zur Art der Bestattung ist soweit möglich zu folgen. Das Bestattungsamt prüft, ob die verstorbene Person zu Lebzeiten einen Bestattungswunsch hinterlegt hat. Ist dies nicht der Fall, sollen folgende Fragen von der Kontaktperson mit den Angehörigen vorgängig besprochen und am Bestattungsgespräch beantwortet werden:
- Wann kann die Einsargung und Überführung stattfinden?
- Soll eine Erdbestattung oder eine Kremation stattfinden?
- Soll das Krematorium allfällige Edelmetalle der Kremationsasche entnehmen?
- Ist eine Standard-Urne in Holz oder Ton oder eine andere Urne gewünscht?
- Auf welchem Friedhof und in welche Grabart soll die Beisetzung erfolgen,
- Erdbestattung: Reihengrab oder Familiengrab?
- Urnenbestattung: Reihen-, Urnenstelen-, Gemeinschafts- oder Familiengrab?
- Ist eine Abdankung in der Kirche oder Friedhofkapelle gewünscht?
- Soll die obligatorische amtliche Publikation durch die Gemeinde Küsnacht im Küsnachter Boten und/oder in der Zürichsee-Zeitung erfolgen?
Welche Merkblätter helfen weiter?
- Ein Todesfall, was nun? – Merkblatt für Angehörige [pdf, 111 KB]
- Ein Todesfall, was nun? – Kontakte und Adressen [pdf, 98 KB]
Welche Links helfen weiter?
- Rechtliche Grundlage: Reglement Bestattungswesen und Friedhöfe [pdf, 175 KB]
- Informationen zur Kremation: Krematorium Nordheim Zürich
- Informationen zu den Friedhöfen: Friedhöfe Küsnacht
- Informationen zur Erbschaft: Bezirksgericht Meilen, Erbschaftskanzlei
Wie kann ein Bestattungswunsch zu Lebzeiten hinterlegt werden?
Ein Bestattungswunsch kann zu Lebzeiten schriftlich formuliert und beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Dieser Wunsch wird den Angehörigen anlässlich des Bestattungsgesprächs mitgeteilt.
Adresse
Bestattungsamt
Gemeinde Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps
Tel. +41 44 913 13 20
E-Mail