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Einwohnerkontrolle / Gemeindebüro

Das Gemeindebüro ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte jeder Art. Es bietet eine Vielfalt von Dienstleistungen an und hilft bei Fragen schnell und kompetent weiter. Sowohl persönlich am Empfangsschalter, als auch telefonisch, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. 

Die wesentlichsten Aufgaben des Gemeindebüros sind:

  • Allgemeine Auskünfte
  • Telefonzentrale
  • Ausgabe von Parkbewilligungen

 

Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle ist für die Registrierung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Personendaten der Einwohner (u.a. auch Antrag Identitätskarte) zuständig. Zudem fällt das Hundewesen, die Überprüfung des gesetzlichen Versicherungsschutzes der Krankenkassen und die Parkbewilligung in das Aufgabengebiet der Einwohnerkontrolle.

Fundbüro

Haben Sie etwas gefunden?

Die Verliererin oder der Verlierer sind dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden und abgegeben wird. Die Mitarbeitenden des Fundbüros sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände ihren rechtmässigen Besitzern vermittelt werden. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren wurde. Wird ein Gegenstand vom Besitzer nicht abgeholt, kann der Fundgegenstand nach einem Jahr, resp. fünf Jahren dem Finder ausgehändigt werden.

Bitte bringen Sie diesen in den nächsten Tagen an den Schalter des Gemeindebüros Küsnacht.

Haben Sie etwas verloren?

Erfassen Sie Ihren Verlust direkt online. Dies ist die schnellste und einfachste Variante, um Ihren Gegenstand wieder zu erhalten. Es hilft uns, wenn Sie den Gegenstand möglichst genau beschreiben. Vielleicht erinnern Sie sich an den Ort des Geschehens? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren wurde.

Haben Sie etwas im Zug oder Bahnhof verloren? Dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der SBB.

Hundewesen

Seit 1. Juni 2025 ist die neue Hundegesetzgebung in Kraft.

Mit dem revidierten Hundegesetz und der revidierten Hundeverordnung ändern sich im Wesentlichen folgende 3 Punkte:

  • Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs wird vor Ort und webbasiert (online) angeboten. Alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts können den Theoriekurs anbieten.
  • Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen. Die praktische Ausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle vom Veterinäramt vorgegebenen Lernziele erreicht wurden.
  • Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die neu eine Bewilligung des Veterinäramts beantragen wollen, müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich absolvieren. Dies wird frühestens ab Herbst 2025 möglich sein.

Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs anbieten.

Mehr über die Änderung gemäss revidierte Hundeverordnung erfahren Sie hier.

In der Schweiz müssen alle Hunde und alle Welpen eindeutig und fälschungssicher markiert und bei AMICUS registriert sein. Die Gemeinde führt ein Verzeichnis aller in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde, kontrolliert die obligatorische An- und Abmeldung der Hunde, überprüft die obligatorischen Hundekurse und ist für die Hundesteuer zuständig. Hier finden Sie das ab 01.01.2010 gültige Hundegesetz und die Hundeverordnung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei der zentralen Datenbank AMICUS anzumelden. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie CHF 40.00.

Allfällige Mutationen, einschliesslich alle Namensänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind bei der EInwohnerkontrolle Küsnacht und bei der Datenbank AMICUS ebenfalls zu melden. Telefonisch mitgeteilte Mutationen können nicht verarbeitet werden.  Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Die Hundesteuer ist für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Steuer wird einmal jährlich im Frühjahr in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt CHF 195.00 (inkl. CHF 30.00 Kantonsgebühren).

Gemäss geltendem Hundegesetz muss jede/r Hundehalter/in, eine Haftpflichtversicherung besitzen mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse. 

Bitte senden Sie uns, nach dem erfolgreich absolvierten Kurs, die Kursbestätigung per E-Mail oder per Post zu.

Parkbewilligung

Parkierungskonzept in Küsnacht

Mit dem Parkierungskonzept soll der öffentliche Parkraum in erster Linie für Anwohner und Kunden freigehalten werden. Das Parkieren des Fahrzeugs während eines Arbeitstages ist zwar möglich, aber gegen Gebühr und auf ausgewählten Parkplätzen.

Die Regelung gilt grundsätzlich auf dem ganzen Gemeindegebiet. Ausgenommen von der Parkregelung sind lediglich Teile der Forch und der Küsnachterberg.

Parkkarte K8700 für Einwohner von Küsnacht

Die Parkkarte K8700 berechtigt zum unbeschränkten Parkieren auf den Parkplätzen und Gemeindestrassen mit der Signalisation «mit Parkkarte K8700 unbeschränkt». Sie gilt dort nicht, wo die Blaue Zone signalisiert ist oder Parkuhren aufgestellt sind. Die Parkkarte kostet 40 Franken im Monat. Personen, die in Küsnacht angemeldet sind, können für das auf sie eingelöste Fahrzeug (bis 3'500 kg) eine Parkkarte K8700 kaufen. Bezugsberechtigt sind auch ortsansässige Betriebe für auf den Betrieb eingelöste Fahrzeuge.

Parkieren mit Parkscheibe

Mit der Parkscheibe bis zu 3 Stunden gebührenfrei parkieren innerhalb der Zone K8700 auf Strassen und Parkplätzen mit folgender Signalisation: Werktags, Montag bis Freitag, 07:00 bis 17:00 Uhr max. 3 Stunden mit Parkkarte K8700 unbeschränkt.

Die Ankunftszeit ist mit der Parkscheibe anzuzeigen. Die zeitliche Beschränkung gilt werktags, Montag bis Freitag, zwischen 07:00 und 17:00 Uhr. Zwischen 17:00 und 07:00 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 07:00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Tages-Parkkarten

Für Personen, die in Küsnacht nur unregelmässig, aber länger als 1 bzw. 3 Stunden parkieren wollen, wie z.B. auswärtige Besucher oder Handwerker im Einsatz, stehen Tages-Parkkarten zur Verfügung. Innerhalb der Blauen Zone und auf den «mit Parkkarte K8700 unbeschränkt» signalisierten Strassen und Plätzen kann damit einen Tag lang parkiert werden. Eine Tages-Parkkarte kostet 10 Franken; bezugsberechtigt ist jedermann.

Parkplätze mit Parkuhren

Parkplätze mit Parkuhren sind gebührenpflichtig. Die Parkgebühren können an der jeweiligen Parkuhr entnommen werden oder im Gebührenreglement unter M8.2. Die maximal erlaubte Parkzeit ist ebenfalls auf den Parkuhren ersichtlich oder im Parkreglement unter § 17 bis § 20. Das Nachzahlen ist verboten. Auf den mit Parkuhren ausgerüsteten Parkplätzen haben weder die Parkkarte K8700 noch die Tages-Parkkarte Gültigkeit.

Bezug der Parkkarten

Am einfachsten kann die Parkkarte K8700 elektronisch über den Online-Shop bezogen werden. Selbstverständlich können die Karten auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Parterre, im Gemeindehaus bezogen werden (unter Vorlage des Fahrzeugausweises).

Reglement: Parkreglement
Gebühren: Gebührenreglement

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

  Vormittag Nachmittag
Montag 08:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 13:00 Uhr Nachmittag geschlossen
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr

Öffnungszeiten an Feiertagen 

2026  
2. April 2026 / Gründonnerstag ab 11:30 Uhr geschlossen
3. April 2026 / Karfreitag geschlossen
6. April 2026 / Ostermontag geschlossen
20. April 2026 / Sechseläuten geschlossen
1. Mai 2026 / Tag der Arbeit geschlossen
13. Mai 2026 / Tag vor Auffahrt (Mittwoch) ab 11:30 Uhr geschlossen
14. Mai 2026 / Auffahrt geschlossen
15. Mai 2026 / Brückentag (Freitag) geschlossen
25. Mai 2026 / Pfingstmontag geschlossen
1. August 2026 / Nationalfeiertag geschlossen
24. August 2026 / Chilbi-Montag geschlossen
24. Dezember 2026 bis und mit 3. Januar 2027 geschlossen

 

Adresse

Einwohnerkontrolle
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps

Tel. +41 44 913 11 50

Gemeindeverwaltung Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps

Tel. +41 44 913 11 11