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Teilrevision Nutzungsplanung

Der Gemeinderat hat am 16. August 2023 die Planungsbewilligung für die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) erteilt.

Revisionsumfang und -inhalte

Im Rahmen der Revision werden die neuen übergeordneten Vorgaben umgesetzt. Dazu zählen die neuen Messweisen und Baubegriffe gemäss der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die Einführung der kommunalen Mehrwertabgabe (MAG) und die Umsetzung der Anforderungen an Klimaanpassung und Siedlungsökologie gemäss der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zum Thema «Klima».

Die heutige BZO ist über die Jahre gewachsen. Sie wird unter dem Gesichtspunkt des Vollzugs geschärft, wo möglich entschlackt und neu strukturiert. Bewährte Bestimmungen werden beibehalten. Grundsätzlich soll nur dort eine Regelung getroffen werden, wo ein dringender Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird angestrebt, Regelungen zu verankern, die zu einer qualitätsorientierten Entwicklung der Gemeinde beitragen und der Identität von Küsnacht Rechnung trägt.

Das Weiterbauen bestehender Bauten soll gefördert werden, indem im Rahmen von Sonderbauvorschriften spezifische Erleichterungen und ein Anreizsysteme in Form eines Nutzungsbonus eingeführt werden. Ebenso soll der preisgünstige Wohnbau mittels Sonderbauvorschriften gefördert werden. Die Anforderungen an die Umgebungsgestaltung wurden insbesondere mit Blick auf die künftigen Anforderungen eines klimaangepassten Siedlungsbaus justiert.

Die heutigen Zonenplankapazitäten sind ausreichend, um die kantonalen Wachstumsvorgaben erfüllen zu können. Die heutige Zonierung mittels feinteiliger Dichtestufen wird beibehalten. Der Zonenplan wird lediglich punktuell bzw. redaktionell angepasst. Es werden weder Einzonungen noch Aufzonungen vorgenommen. Da innerhalb der Bauzonen die bundesrechtlichen Gewässerräume bereits rechtskräftig festgelegt sind, werden die bestehenden Gewässerabstandslinien formell aufgehoben.

Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat hat am 7. Mai 2025 die Revisionsvorlage zur kommunalen Nutzungsplanung zuhanden der öffentlichen Auflage, Anhörung und Vorprüfung verabschiedet. Die öffentliche Auflage wurde im Küsnachter und im kantonalen Amtsblatt am 15. Mai 2025 amtlich publiziert und dauerte vom 16. Mai bis 14. Juli 2025. Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zur Vorlage äussern. 

Die Revisionsvorlage der kommunalen Nutzungsplanung, datiert vom 25. April 2025, besteht aus:

Am Politischen Themenabend vom 12. Mai 2025 wurde die Revisionsvorlage der Bevölkerung anhand von Plakaten an einem Marktstand vorgestellt.

Am Informations- und Diskussionsanlass vom 23. Juni 2025 haben rund 40 Interessierte teilgenommen und sich vertieft mit der Revisionsvorlage auseinandergesetzt.

Während der Auflagefrist sind gesamthaft 33 Einwendungsschreiben mit rund 75 Anträgen eingegangen. Sämtliche Einwendungen bzw. Anträge werden derzeit eingehend geprüft und dem Gemeinderat zur Beurteilung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Mitwirkungsverfahren wird mit dem "Bericht zu den (nicht) berücksichtigten Einwendungen" dokumentiert.

Leider ist der Vorprüfungsbericht der Baudirektion Kanton Zürich erst vor wenigen Tagen eingegangen. Die verzögerte Zustellung des Vorprüfungsberichts bewirkt, dass die kantonalen Anträge und Empfehlungen nicht innert der Vorlauffrist für die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 verarbeitet werden können. Die Revisionsvorlage kann somit erst am 22. Juni 2026 der Küsnachter Stimmbevölkerung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Negative Vorwirkung

Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Auflage gilt die sogenannte negative Vorwirkung. Dies bedeutet, dass sowohl die rechtskräftigen als auch die vom Gemeinderat beantragten neuen Artikel zu beachten sind, wobei jeweils die strengeren Bestimmungen gelten. Diejenigen Artikel, die zu berücksichtigen sind, sind in der Unterlage Negative Vorwirkung BZO [pdf, 663 KB] dargestellt.

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Hochbau und Planung (hochbau@kuesnacht.ch, 044 913 12 53) gerne zur Verfügung.