Hochbau und Planung
Fachbereich Hochbau
Baubewilligungsverfahren
Bauherrenberatungen und Projektvorbesprechungen
Gerne beraten wir Sie vor der Einreichung eines Baugesuchs. Gesprächstermine mit den Mitarbeitenden des Fachbereichs Hochbau nach Vereinbarung (eine halbe Stunde unentgeltlich). Melden Sie sich bei uns unter hochbau@kuesnacht.ch mit Ihrem Anliegen.
Baugesuche
Wir bearbeiten und prüfen Ihr Baugesuch, stellen die Koordination mit den weiteren Entscheidungsträgern sicher und bereiten die baurechtlichen Entscheide der Baubehörde vor.
eBaugesuch
Seit dem 1. April 2024 reicht die elektronische Eingabe eines Baugesuchs aus. Zusätzliche Papierdossiers sind nicht mehr nötig.
Reichen Sie Ihr Baugesuch nach Möglichkeit digital ein. Melden Sie sich im kantonalen Portal eBaugesuche.zh.ch an und folgen Sie dem Login-Prozess. Sie werden Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt. Eine Prozessdokumentation finden Sie oben rechts auf der Startseite.
Physische Gesuchsunterlagen (Baugesuche auf Papier)
Bitte verwenden Sie für ein physisches Baugesuch immer das Baugesuchsformular «ordentliches Verfahren (Normalfall)». Dieses Dokument muss alle relevanten Angaben zum Bauprojekt enthalten und von den je nach Bauvorhaben geforderten Zusatzformularen begleitet sein.
Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung per 1. April 2024 können Gemeinden nur noch während drei Jahren physische Baugesuche entgegennehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind Baugesuche auf Papier im Kanton Zürich gesetzlich nicht mehr zulässig. Sämtliche Baugesuche müssen ab dem 1. April 2027 über die digitale Plattform eingereicht werden.
Katasterplan für Baugesuche
Für die Einreichung eines Baugesuchs ist ein vom Geometer verifizierter Katasterplan erforderlich.
Diesen können Sie direkt über folgenden Link beim Gemeindegeometer der Gossweiler Ingenieure AG bestellen: Pläne und Daten – Grossweiler.
Planungs- und Baugesetz, kantonale Grundlagen (PBG, ABV, BVV, BBV I und BBV II)
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren im Bereich der Raumplanung sowie das öffentliche Baurecht.
Die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht die Baubegriffe und Messweisen und bedingt eine Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO). Bis die nötigen Gesetzesänderungen in Küsnacht in Kraft treten, gelten weiterhin die bisherigen kantonalen Gesetze und Verordnungen (in Kraft bis 01.03.2017).
Planungs- und Baugesetz
Allgemeine Bauverordnung
Bauverfahrensverordnung
Besondere Bauverordnung I
Besondere Bauverordnung II
Bau- und Zonenordnung, kommunale Grundlagen (BZO, Zonenplan usw.)
Die politischen Gemeinden sind zuständig für den Erlass der ihnen vorbehaltenen Ausführungsvorschriften, für die Festsetzung kommunaler Pläne und für die erstinstanzliche Gesetzesanwendung.
Die Gemeinde Küsnacht erlässt, gestützt auf § 45 PBG und unter Vorbehalt abschliessender Regelungen durch eidgenössisches und kantonales Recht, die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO).
Bau- und Zonenordnung (BZO) [pdf, 136 KB]
Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung [pdf, 2.5 MB]
Zonenplan [pdf, 39.3 MB]
Änderung Zonenplan [pdf, 6.3 MB]
Wegleitung zum Baugesuch [pdf, 128 KB]
Quartiererhaltungszonenplan Eigenheimstrasse [pdf, 209 KB]
Kommunale Planungsziele [pdf, 741 KB]
Leitbild Teilquartier Eigenheimstrasse [pdf, 1.0 MB]
Leitbild Teilquartier Kusenstrasse [pdf, 1.6 MB]
Leitbild Teilquartier Zürichstrasse [pdf, 2.1 MB]
Leitbild Teilquartier im Wiesengrund [pdf, 1.4 MB]
BZO und Zonenplan können in gedruckter Form unter eServices bestellt werden.
Beilagen und Formulare zu Baugesuchen, Allgemeine Baubedingungen
Die Allgemeinen Baubedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jeder baurechtlichen Bewilligung. Das Material- und Farbkonzept gehört insbesondere bei Neu- und Umbauten sowie bei Bauvorhaben in Kernzonen zu den massgebenden Unterlagen.
Allgemeine Baubedingungen [pdf, 101 KB]
Formular Vorschlag Materialien und Farben [pdf, 162 KB]
Formular definitives Material- und Farbkonzept [pdf, 163 KB]
Formular Abänderungsgesuch [pdf, 144 KB]
Anmeldung zur Bezugsabnahme bzw. privaten Ausführungskontrolle [pdf, 214 KB]
Informationen im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren
Verschiedene Merkblätter und Publikationen helfen beim Planungsprozess und erleichtern das Einreichen des Baugesuchs. Dienstleistungen und Aufwendungen der Baubehörde müssen nach Vorgabe des Gebührenreglements verrechnet werden.
Obligatorische Bauzeitversicherung GVZ
Baulicher Zivilschutz
AWEL Informationen und Formulare zur privaten Projektkontrolle
Merkblatt Amtliche Wohnungsnummer
Merkblatt Gebäudebrüter und Baumschutz [pdf, 251 KB]
Merkblatt Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht [pdf, 217 KB]
Merkblatt Lichtverschmutzung vermeiden [pdf, 2.4 MB]
Merkblatt Baustelleninstallationsplan [pdf, 88 KB]
Merkblatt Dach- und Fassadenbegrünung [pdf, 716 KB]
Abstandsvorschriften Pflanzen und Einfriedungen gegenüber privaten Grundstücken [pdf, 597 KB]
Einfriedung, Stützmauern und Abstellplätze [pdf, 111 KB]
Containerabstellplätze / Bewilligungspflicht [pdf, 94 KB]
Zustimmungserklärung für Näherbaurecht [pdf, 129 KB]
Gebührenreglement Gemeinde Küsnacht
eAuflage, Publikationen von Baugesuchen
Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt, welche Bauvorhaben öffentlich ausgeschrieben und ausgesteckt werden müssen (§ 309 ff. PBG). Während der Auflagefrist von 20 Tagen können öffentlich aufgelegte Baugesuchsunterlagen eingesehen werden (§ 314 PBG).
Einsicht in digital eingereichte und elektronisch ausgeschriebene Gesuche (eBaugesuche) ist ausschliesslich über die kantonale Plattform eAuflageZH möglich. Gesuche auf Papier werden bis 1. April 2027 weiterhin auf dem kommunalen Bauamt physisch aufgelegt.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids (Zustellbegehren) können nur während der 20-tägigen Auflagefrist geäussert werden – bei elektronisch publizierten eBaugesuchen ausschliesslich digital über eAuflageZH.
Personen, welche fristgemäss ein Zustellbegehren eingereicht haben, steht auch nach Abschluss der öffentlichen Auflage das Akteneinsichtsrecht zu. Weiteren Personen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft darlegen können, wird ein nachträgliches Einsichtsrecht gewährt.
Formular Zustellbegehren (nur für Gesuche auf Papier) [pdf, 131 KB]
Merkblatt Akteneinsichtsrecht und Wahrung von Ansprüchen [pdf, 117 KB]
Baukontrollen und Abnahmen
Die Baufreigabe für ein bewilligtes Projekt wird erteilt, wenn gegen den baurechtlichen Entscheid keine Rekurse eingegangen sind und alle auf den Baubeginn gestellten Auflagen und Nebenbedingungen gemäss der Baubewilligung erfüllt sind.
Ist vor Abbruch bestehender Bauten eine Schadstoffsanierungen notwendig, so ist zuerst ein Gesuch um Teilbaufreigabe für die Schadstoffsanierung einzureichen.
Baustellen können jederzeit durch Zwischenkontrollen überprüft werden. Nach Fertigstellung des Rohbaus wird durch die Baukontrolle im Rahmen der Rohbauabnahme überprüft, ob die ausgeführten Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.
Nach Fertigstellung der Bauarbeiten findet in der Regel eine Bezugsabnahme statt. Die Schlussabnahme erfolgt, wenn allfällige, bei der Bezugsabnahme festgestellte Mängel beseitigt und auch die Umgebungsarbeiten abgeschlossen sind.
Gesuch um Teilbaufreigabe für die Schadstoffsanierung [pdf, 105 KB]
Gesuch um Baufreigabe [pdf, 105 KB]
Gesuch um Rohbauabnahme [pdf, 106 KB]
Gesuch um Bezugsbewilligung [pdf, 101 KB]
Gesuch um Schlussabnahme [pdf, 107 KB]
Blitzschutz
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Thurgauerstrasse 56
Postfach
8050 Zürich
Tel. 044 308 21 11
E-Mail
Denkmalpflege und Ortsbild
Das Bauen im Kontext von Kernzonen und Inventar- und Schutzobjekten ist anspruchsvoll. Im Interesse eines effizienten Baubewilligungs- und Provokationsverfahrens ist die Baubehörde frühzeitig über bewilligungspflichtige Bauvorhaben zu informieren. Die Baubehörde entscheidet darüber, ob Begehungen vor Ort durchzuführen sind.
Für die Beurteilung im Baubewilligungs- und Provokationsverfahren kann die Baubehörde verlangen, dass ergänzende Unterlagen eingereicht werden:
- Konzeptionelle Herleitung und Begründung der ortsbaulichen und gestalterischen Integration
- Visualisierungen des Bauvorhabens im baulichen Kontext
- Modell
- Detaillierte Angaben zur Materialisierung, Farbgebung und Umgebungsgestaltung inkl. Bepflanzung
Ortsbildinventar Chaltenstein [pdf, 7.5 MB]
Ortsbildinventar Dorf [pdf, 22.4 MB]
Ortsbildinventar Forch [pdf, 7.7 MB]
Ortsbildinventar Itschnach [pdf, 6.6 MB]
Ortsbildinventar Limberg [pdf, 7.6 MB]
Ortsbildinventar Schmalzgrueb [pdf, 6.7 MB]
Ortsbildinventar Wangen [pdf, 5.7 MB]
Ortsbildinventar Wiserholz [pdf, 6.0 MB]
Abweichungen von den Festlegungen in Ortsbildinventaren sind zu begründen.
Feuerpolizei
Die Feuerpolizei ordnet alle notwendigen Massnahmen an, welche zum Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten sowie zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen nötig sind. Die verfügten Massnahmen dienen insbesondere auch dazu, die Fluchtwege sicherzustellen.
Die Anordnungen erfolgen gemäss den Vorgaben der kantonalen Gesetze zur Feuerpolizei und zum Feuerwehrwesen, der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz sowie den Brandschutznormen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Die Feuerpolizei nimmt folgende Hauptaufgaben wahr:
- Prüfung von Baugesuchen in feuerpolizeilichen Belangen und Verfügen der Auflagen zu Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
- Beratung und Unterstützung der Bauherrschaft und der Planenden bei der Sicherstellung des Brandschutzes.
- Prüfung der Gesuche für wärmetechnische Anlagen (Gas-, Öl-, Pellet-, Schnitzel-, Holzfeuerungen und Brennerersatz sowie Cheminées und Cheminéeöfen) inklusive zugehörende Lagerräume (Öltanks, Lagerräume für Pellets, Schnitzel und Stückholz).
- Sie prüft auch die Einhaltung der Auflagen aus der Baubewilligung und die Ausführung der vorgeschriebenen Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen während der Bauzeit (Kontrollen und Abnahmen).
Feuerpolizeiliche Kontrollen
In den aktuellen Weisungen der GVZ (Gebäudeversicherung Kanton Zürich) sind alle relevanten Detailangaben zu den periodischen Kontrollen durch die Feuerpolizei zu finden.
Merkblätter
Solaranlagen
Zeltbauten
Brandschutzpläne
QS-Verantwortlicher [pdf, 135 KB]
Bedienstellen RWA [pdf, 113 KB]
Formulare für den Bau
Meldung Brandschutznachweis [pdf, 194 KB]
Meldung QS-Verantwortlicher [pdf, 98 KB]
Meldung Übereinstimmungserklärung [pdf, 96 KB]
Gesuch- / Meldeformular WTA
Feuerungskontrollen
Die Kontrolle von Öl- und Holzheizungen muss alle 2 Jahre – bei Gasheizungen alle 4 Jahre – durch eine anerkannte Fachperson oder eine Fachfirma, welche mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen hat, durchgeführt werden. Feuerungskontrolleur der Gemeinde Küsnacht ist Reto Patt.
Bei der Feuerungskontrolle wird überprüft, ob die Anlage die Grenzwerte einhält, welche in der Luftreinhalteverordnung gesetzlich festgelegt sind.
Werden die Grenzwerte überschritten, so wird der Eigentümerschaft eine Frist von 30 Tagen zur Einregulierung der Heizung gewährt.
Auf eine Nachkontrolle wird verzichtet, wenn dem Feuerungskontrolleur von der Servicefirma eine Kopie des Servicerapportes inklusive Messstreifen zugestellt wird. Kann die Heizung nicht mehr einreguliert werden, so wird eine Frist für die Sanierung der Heizung angeordnet.
Fachbereich Planung
Raumplanung
Die kommunale Raumplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Sie legt fest, wie ihr Gebiet genutzt und gestaltet wird – wo zum Beispiel gebaut werden darf, wo Grünflächen bleiben und wo Strassen verlaufen. Sie sorgt dafür, dass Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Natur sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und sich die Gemeinde geordnet entwickeln kann. Dabei werden die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Umwelt und der Wirtschaft berücksichtigt, damit der Lebensraum für alle langfristig lebenswert bleibt.
Basierend auf der Vision 2044 und den kommunalen Planungszielen legt die Gemeinde mit der behördenverbindliche Richtplanung die konzeptionellen Grundsätze fest. Die Nutzungsplanung definiert grundeigentümer- und rechtsverbindlich die räumlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Im gemeindeeigenen GeoWeb finden sie viele nützliche Informationen rund ums Planen und Bauen (ÖREB-Kataster, Inventare etc.).
Planungsziele
Die kommunalen Planungsziele [pdf, 741 KB] sind raumplanerische Zielsetzungen, welche die Gemeinde in den nächsten 20 Jahren anstrebt. Die neun Planungsziele haben Leitbildcharakter. Verwaltung und Behörden nehmen eine Vorbildrolle ein und tragen mit ihrem Tun und Handeln zur Zielerreichung bei.
Richtplanung
Der aktuelle kommunale Richtplan Verkehr stammt aus dem Jahr 2020. Er ist auf die nächsten 10 bis 15 Jahre ausgerichtet. Die Festlegungen mit Handlungsbedarf sind in einem Massnahmenplan inkl. Liste dargestellt.
Nutzungsplanung
Informationen zur laufenden Teilrevision der Nutzungsplanung sind auf der Projektseite publiziert. Die aktuell rechtsgültigen Dokumente finden Sie nachstehend:
Bau- und Zonenordnung (BZO) [pdf, 136 KB]
Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung [pdf, 2.5 MB]
Ausführungsreglement zu Art. 19 Abs. 5 BZO [pdf, 25 KB]
Zonenplan [pdf, 39.3 MB]
Änderung Zonenplan [pdf, 6.3 MB]
Quartiererhaltungszonenplan Eigenheimstrasse [pdf, 209 KB]
Leitbild Teilquartier Eigenheimstrasse [pdf, 1.0 MB]
Leitbild Teilquartier Kusenstrasse [pdf, 1.6 MB]
Leitbild Teilquartier Zürichstrasse [pdf, 2.1 MB]
Leitbild Teilquartier im Wiesengrund
Informationen zur Entwicklungsplanung Fokus Forch sind auf der Projektseite einsehbar.
Bauliche Entwicklung von Küsnacht seit dem Jahr 1927
Seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich Küsnacht baulich rasant entwickelt. Diese Veränderungen und die zunehmende Komplexität widerspiegeln sich auch in den Zonenplänen und Bauordnungen aus den verschiedenen Epochen. Die historischen Dokumente zeigen die bau- und planungsgeschichtliche Entwicklung auf.
Bauordnung vom 28. August 1927 [pdf, 2.3 MB]
Bauzonenplan 1927 [pdf, 8.4 MB]
Bauordnung vom 23. Juni 1958 [pdf, 3.0 MB]
Zonenplan 1958 [pdf, 12.8 MB]
Bauordnung vom 1. April 1974 [pdf, 2.0 MB]
Zonenplan 1974 [pdf, 10.0 MB]
Bau- und Zonenordnung vom 21. Mai 1984 [pdf, 3.4 MB]
Zonenplan 1984 [pdf, 12.8 MB]
Bau- und Zonenordnung vom 5. Dezember 1994 [pdf, 5.2 MB]
Zonenplan 1994 [pdf, 15.9 MB]
Bau- und Zonenordnung vom 2. Februar 2004 [pdf, 2.1 MB]
Zonenplan 2004 [pdf, 7.6 MB]
Nützliche Links
- Eidgenössisches Raumplanungsgesetz und eidgenössische Raumplanungsverordnung
- Kantonales Planungs- und Baugesetz
- Kantonaler Richtplan
- Regionaler Richtplan Pfannenstil
Mobilität
Öffentlicher Verkehr
Die Gemeinde Küsnacht ist mit Bahn, Schiff und Bus über den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Die S6 (Uetikon – Zürich HB – Baden) und die S16 (Herrliberg – Feldmeilen – Zürich HB – Zürich Flughafen) verbinden Küsnacht im Viertelstundentakt mit dem Verkehrsknotenpunkt Zürich Hauptbahnhof und gewähren auch den Anschluss an das obere Seebecken. Zu den Spitzenzeiten verkehrt zusätzlich die S20 (Zürich Hardbrücke – Zürich HB – Uerikon) mit Halt in Küsnacht. Die Forchbahn S18 (Esslingen – Forch – Zürich Stadelhofen) bindet den Küsnachterberg an die Stadt Zürich und die Buslinie 706 an das Glattal an. Die Buslinien 912, 916, 918 und 919 ermöglichen einerseits die Feinerschliessung der Gemeinde mit dem öffentlichen Verkehr. Andererseits stellen sie auch rasche Verbindungen von und zum Bellevue in Zürich dar. An Wochenenden ermöglichen die SN7, SN18 und der N18 Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmern eine sichere Heimkehr mit der Bahn und dem Bus.
Aktuelle Fahrplanabfrage
Mitfahrbänkli
Auf Initiative von aktiven Küsnachterinnen und Küsnachtern sind seit November 2019 die Mitfahrbänkli in Betrieb. Wer vom Dorf in den Küsnachterberg oder umgekehrt gelangen möchte, kann sich an einem der sieben Standorte auf die Mitfahrbank setzen und signalisieren, dass er oder sie mitfahren möchte.
Mybuxi
Seit Juni 2026 ist eine weitere Mobilitätslösung in Betrieb: mybuxi, ein Rufbus, der per App bestellt werden kann. Nutzende wählen Start- und Zielhaltepunkte sowie die Anzahl Fahrgäste. Der Elektrobus holt diese innerhalb von maximal 15 Minuten ab. Unterwegs können weitere Fahrgäste mit ähnlicher Route zusteigen (Pooling). mybuxi ergänzt den öffentlichen Verkehr, indem es die "erste / letzte Meile" abdeckt. Der Betriebsperimeter umfasst dabei den Küsnachterberg von der Forch bis zur Allmend mit wenigen zusätzlichen Haltestellen im Zentrum von Küsnacht (z.B. Bahnhof Küsnacht, Heslihalle, Strandbad). Mit dem Projekt wird die Forch sowie der Küsnachterberg besser an das Dorfzentrum angeschlossen und der Bahnhof Forch wird als Verkehrsdrehscheibe gestärkt. Auf dem Gemeindegebiet Maur besteht bereits ein Pilotprojekt mit mybuxi, sodass auch eine direkte Verbindung vom Zürichsee zum Greifensee entsteht.
Informationen auf einen Blick und wie mybuxi funktioniert [pdf, 245 KB]
Velo
Die Gemeinde setzt velofördernde Massnahmen um. Der Veloverkehr soll pragmatisch gefördert und ein Gleichgewicht zum motorisierten sowie öffentlichen Verkehr schaffen. Der Bevölkerung steht mit der E-Mail-Adresse velo@kuesnacht.ch eine Velo-Anlaufstelle für Fragen, Hinweise oder Anregungen rund ums Thema Velo zur Verfügung.
Lärm
Strassenlärm
Der Lärmbelastungskataster gibt einen detaillierten Überblick über die vorhandene Lärmsituation und dient als Übersicht über die Lärmbelastung entlang der Gemeindestrassen mit aktuellen Emissionen und Immissionen. Er dient den Behörden zur Auskunftserteilung an die Öffentlichkeit, zur Beurteilung von Baugesuchen, Neueinzonungen und Erschliessungen in unbebauten Gebieten sowie als Planungsinstrument. Weiter dient der Kataster auch als Grundlage für Massnahmen, die zur weiteren Reduktion der Lärmbelastungen getroffen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Massnahmen an der Quelle, auf welche sich die Lärmbekämpfung in Zukunft mehrheitlich konzentrieren wird. Der Lärmbelastungskataster ist öffentlich und im kantonalen GIS aufgeschaltet.
Technischer Bericht Lärmbelastungskataster mit Immissionsdaten [pdf, 25.6 MB]
In einem Lärmsanierungsprojekt hat die Gemeinde bereits im Jahr 2017 die Lärmbelastungen an den Gemeindestrassen für den Sanierungshorizont 2036 ermittelt, den Sanierungsbedarf abgeklärt und die entsprechenden Sanierungsmassnahmen getroffen. Die im Lärmsanierungsprojekt festgelegten Emissionen sind ebenfalls im kantonalen GIS aufgeschaltet.
Fluglärm
Hintergrundinformationen und News zum Thema Fluglärm erhalten Sie unter Fluglärmforum Süd.
Klima, Energie und Grünraum
Energiestadt Gold
Das Label Energiestadt ist eine Auszeichnung für eine konsequente und ergebnisorientierte Klima- und Energiepolitik. Gemeinden, die das Label Energiestadt tragen, durchlaufen einen umfassenden Prozess, der sie zu einer nachhaltigen Klima-, Energie-, Verkehrspolitik führt.
Die Gemeinde Küsnacht trägt seit 2001 das Energiestadt-Label und ist 2022 zum vierten Mal mit dem "European Energy Award® GOLD" ausgezeichnet worden. Nur rund 110 von rund 380 Energiestädten in der Schweiz tragen das Gold-Label.
Programm Klima, Energie, Grünraum (KEG)
In der Vision 2040 [pdf, 516 KB] hat die Gemeinde Küsnacht verbindliche Ziele im Bereich Klima, Energie und Grünraum definiert. Um diese Ziele zu erreichen, wird alle vier Jahre ein Programm mit Massnahmen erarbeitet.
Programm Klima, Energie, Grünraum 2026-2029 [pdf, 424 KB]
Im Rahmen des aktuellen Programms werden Massnahmen gefördert, beispielsweise die Produktion und Speicherung von erneuerbarer Energie, Anschlüsse an das Fernwämenetz oder die Schaffung sowie Aufwertung von ökologischen Grünflächen und Klimaanpassungsmassnahmen:
- Förderreglement Klima, Energie, Grünraum 2026-2029 [pdf, 227 KB]
- Fördergesuch Energie KEG26+ [pdf, 432 KB]
- Fördergesuch Biodiversität KEG26+ [pdf, 191 KB]
Weitere Förderprogramme von Bund und Kanton finden Sie auf energiefranken.ch und auf der Website des Kantons Zürich.
Der Fortschritt des Programms wird jährlich in einem Sachstandbericht publiziert:
- Sachstandbericht 2024 [pdf, 3.4 MB] vom 11. Juli 2025
- Sachstandbericht 2023 [pdf, 5.9 MB] vom 19. Juni 2024
- Sachstandbericht 2022 [pdf, 7.2 MB] vom 1. Juni 2023
- Sachstandbericht 2019-2021 [pdf, 1.5 MB] vom 6. April 2022
Kostenlose Beratung
> Infoflyer Klima und Energie [pdf, 226 KB]
Nehmen Sie das Angebot einer individuellen, kostenlosen und unverbindlichen Erstenergieberatung per Telefon oder am Objekt bei Weisskopf Partner GmbH in Anspruch. Kontakt: David Wettstein, Tel. 044 404 80 40 / E-Mail
> Infoflyer Biodiversität [pdf, 121 KB]
Melden Sie sich beim Naturnetz Pfannenstil für eine kostenlose Grünraumberatung, um von Förderbeiträgen profitieren zu können. Kontakt: Christian Wiskemann, Tel. 043 366 90 / E-Mail
Energieplan
Der kommunale Energieplan und der Energieplanungsbericht sind – zusammen mit gebäudespezifischen Informationen wie Solarpotenzial oder Heizungsart – öffentlich im GeoWeb Küsnacht einsehbar. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Nutzung des Tools bietet das Video «Tutorial Energieplanung Küsnacht».
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Naturschutzinventar
Das kommunale Naturschutzinventar mit insgesamt 52 Objekten ist öffentlich auf dem GeoWeb Küsnacht einsehbar.
Weitere Informationen und Angebote
| Fachbereich | Zuständig | Kontaktdaten |
|---|---|---|
| Baubewilligungsverfahren | Bausekretariat
|
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 53 |
| Baukontrollen und Abnahmen | Stefano Pellandini
Baukontrolle |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 61 |
| Blitzschutz | GVZ Gebäudeversicherung Zürich
|
E-Mail
Tel. +41 44 308 21 11 |
| Denkmalpflege und Ortsbild | Bausekretariat | E-Mail
Tel. +41 44 913 12 53 |
| Feuerpolizei | Thomas Nussbaumer
Brandschutz und Feuerpolizei |
E-Mail
Tel.+41 44 913 12 62 |
| Feuerungskontrollen |
Reto Patt
|
Tel. +41 44 912 04 06 |
| Raumplanung | Daniel Dahinden
Leiter Hochbau und Planung |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 51 |
| Mobilität | Daniel Dahinden
Leiter Hochbau und Planung |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 51 |
| Lärm | Daniel Dahinden
Leiter Hochbau und Planung |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 51 |
| Klima und Energie | Timo Oliveri
Projektleiter Energie und Umwelt |
E-Mail
|
| Grünraum | Lena Schmutz
Projektleiterin Nachhaltige Entwicklung und Umwelt |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 63 |
Adresse
Hochbau und Planung
Gemeinde Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps
Tel. +41 44 913 12 53
E-Mail
Kontakte
-
Bausekretariat Küsnacht
Zentrale +41 44 913 12 53



