Polizei
Im Notfall 117 wählen!
Hauptaufgaben
Verkehrspolizei
Verkehrspolizeiliche Patrouillen verbessern die Sicherheit auf unseren Strassen. Zur Unfallprävention gehören unter anderem die
- Überwachung des fliessenden und ruhenden Verkehrs
- Schulwegsicherung
- Öffentlichkeitsarbeit
Leider sind immer wieder auch repressive Massnahmen notwendig wie:
- Rechtsbelehrungen (bei Kindern und älteren Leuten)
- Schülerrapporte (haben Verkehrsunterricht zur Folge)
- Ordnungsbussen (bei Übertretungen)
- Verzeigungen (ordentliches Verfahren)
Im Rahmen der verkehrspolizeilichen Tätigkeit werden
- Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen durchgeführt, unter anderem auch Automatische Fahrverbotskontrollen
- Verkehrsunfälle ohne Körperverletzung rapportiert
- bei schweren Verkehrsunfällen sichernde Massnahmen getroffen
- Signalisationen gestellt und Verkehrsdienst geleistet
Vorrangiges Ziel sind sichere Verkehrswege für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Im Interesse der Kleinsten werden Fussgängerstreifen gelegentlich mit Video überwacht.
Sicherheitspolizei
Sicherheit zu gewährleisten, ist eine der Kernaufgaben der kommunalen Polizeiarbeit. Mit der sichtbaren Präsenz in Form von Fuss- und Fahrzeugpatrouillen zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen verhindert werden:
- Einbrüche, Diebstähle und Überfälle
- Schmierereien und Beschädigungen
- Bildung einer Drogenszene mit seinem ganzen Umfeld
- Nachtruhestörungen, Streitigkeiten und Jugendbanden
Im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Tätigkeit werden
- einschlägig bekannte Örtlichkeiten überwacht
- Personen und Fahrzeuge kontrolliert
- bei Alarm- und Überfallmeldungen effiziente Massnahmen getroffen
- kriminalpolizeiliche Erstangriffe vollzogen
Im Auftrag der Einsatzzentrale der Kantonspolizei wird
- nach gesuchten oder vermissten Personen gefahndet
- bei häuslicher Gewalt ermittelt
- bei fürsorgerischem Freiheitsentzug mitgeholfen
Es werden nicht nur Kontrollen aller Art, sondern auch Verhaftungen vorgenommen.
Verwaltungspolizei
Die verwaltungspolizeilichen Tätigkeiten sind oft administrativer Art. Sie beinhalten folgende Tätigkeiten:
- Ordnungsbussenzentrale
- Führung Kundenschalter Polizei
- Gewährung Rechtshilfe
- Erledigung von polizeilichen Aufträgen der Verwaltung
Einzelrichterliches Verbot
Seit 1. Januar 2011 können Widerhandlungen gegen einzelrichterliche Verbote (Fahr- und Parkverbote) nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden. Die berechtigte Person muss Anzeige erstatten und Strafantrag stellen.
Die Anzeige können Sie mit dem Formular Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots [pdf, 66 KB] erstattet.
Zur Erfassung der Fehlbaren vor Ort, können Sie das Formular Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots [pdf, 25 KB] verwenden. Das Original können Sie für sich behalten oder uns, zusammen mit der Anzeige, einreichen. Das Doppel können Sie unter dem Scheibenwischer des fraglichen Fahrzeuges deponieren.
Weitere Informationen und Beantragung einzelrichterliches Verbot: Gerichte ZH
Waffenerwerbsschein
Notfalltreffpunkte
Cyber Crime Police
Swiss ePolice
| Öffnungszeiten Vormittag | Öffnungszeiten Nachmittag | |
|---|---|---|
| Montag – Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 17:00 Uhr |
Adresse
Polizei
Gemeinde Küsnacht
Alte Landstrasse 135
8700 Küsnacht
Google Maps
Tel. +41 44 914 21 60
E-Mail


