Automatische Fahrverbotskontrollen
Die Gemeinde Küsnacht führt gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen automatische Fahrverbotskontrollen durch. Diese Kontrollen kommen an Strassen zum Einsatz, auf denen ein Fahrverbot mit Zubringerdienst gilt, wenn ein besonderes Interesse vorliegt. Ein besonderes Interesse kann vorliegen, wenn Fahrverbote gehäuft missachtet werden oder ein besonders Schutzbedürfnis besteht.
Derzeit werden automatische Fahrverbotskontrollen an der Schiedhaldenstrasse, der Allmendstrasse und der Weinmanngasse durchgeführt.
Die Kontrollen werden vom Fachbereichsleiter Sicherheit und Polizeichef oder vom Polizeichef-Stv. angeordnet. Sie werden in unregelmässigen zeitlichen Abständen während einer Periode von mindestens zwei Tagen und höchstens drei Wochen durchgeführt. Es werden keine permanenten Kontrollen durchgeführt.
An beiden Enden der Strassen, an denen die Kontrollen durchgeführt werden können, werden Gehäuse für die Aufnahmegeräte fest installiert. Die Verkehrsteilnehmenden werden mit grossen, gut sichtbaren Hinweisschildern auf die automatischen Kontrollen hingewiesen. Es werden keine verdeckten Kontrollen durchgeführt.
Die Aufnahmegeräte werden nur installiert, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird. Sie halten lediglich das Fahrzeug und das Kontrollschild sowie die Durchfahrtszeit der Fahrzeuge fest, die die Strasse befahren. Weitere Daten werden nicht erhoben. Die Aufnahmegeräte erstellen keine Videoaufnahmen.
Am Ende der Kontrollperiode werden die von den Aufnahmegeräten erhobenen Daten mit einer Software ausgewertet. Die Software ermittelt automatisch die Durchfahrtszeit jeder erfassten Fahrt. Liegt diese Zeit unter einer definierten Maximalzeit, deutet das auf eine verbotene Fahrt hin (d.h. die Lenkerin bzw. der Lenker hat nicht angehalten). In diesem Fall prüft die Polizei die Daten manuell und leitet ein Bussenverfahren ein, wenn sich der Verdacht bestätigt.
In allen anderen Fällen werden die erhobenen Daten automatisch vernichtet.
Die erhobenen Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet.
Die ersten Erfahrungen mit den automatischen Fahrverbotskontrollen sind durchwegs positiv. Sowohl die Polizei als auch die betroffenen Anwohnenden haben einen markanten Rückgang bei den verbotenen Schleichfahrten durch die Wohnquartiere festgestellt. Vor allem die präventive Wirkung der Hinweisschilder ist sehr ausgeprägt.
Derzeit sind Rechtsverfahren hängig, in denen die Rechtmässigkeit der automatischen Fahrverbotskontrollen geprüft wird. Die Gemeinde Küsnacht ist der Auffassung, dass die Kontrollen rechtmässig sind, und wird sie im Interesse der Bevölkerung weiterhin durchführen, es sei denn, dies würde ihr rechtskräftig verboten.