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Feuerwehr

Bestellung und Erstellung Schlüsselrohre

Allgemein besagt Art. 44 der Brandschutznorm Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), vom 01.01.2015 (1-15de), dass Bauten und Anlagen für den raschen und zweckmässigen Einsatz der Feuerwehr jederzeit ungehindert zugänglich sein müssen. Auf kommunaler Ebene kann im Baubewilligungsverfahren die Anbringung eines Schlüsselrohrs in einer Bewilligung und/oder Verfügung gefordert werden. Der Einbau von Schlüsselrohren erfolgt im Einvernehmen zwischen Gebäudeeigentümerschaft mit der Feuerwehr.

Bestellung direkt beim Hersteller Helbling + Co. AG

Bienen, Wespen und Hornissen

Bienen
Keine Panik! Ein Bienennest im eigenen Garten oder Haus sollte man auf keinen Fall selbständig entfernen oder zerstören. Bienen dürfen aufgrund des Artenschutzgesetzes nicht getötet werden. Falls sich ein Schwarm in Ihrer Umgebung niedergelassen hat, wenden Sie sich als Erstes an die Imkerin/den Imker in der Nähe. Falls Ihnen niemand bekannt ist, wenden Sie sich an den Imkerverein in Ihrer Region. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Wenn Sie auf diesem Weg niemanden erreichen können, dürfen Sie sich bei der Feuerwehr Tel.-Nr. 118 melden.

Wespen
Keine Panik! Ein Wespennest im eigenen Garten oder Haus sollte man auf keinen Fall selbständig entfernen oder zerstören. Wenn ein Nest eine Gefahr darstellt, ist es ratsam, eine spezialisierte Person/Firma zu kontaktieren. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Hornissen
Keine Panik! Ein Hornissennest im eigenen Garten oder Haus sollte man auf keinen Fall selbständig entfernen oder zerstören. Die Hornissen sind gegenüber Menschen nicht aggressiv und sogar nützlich in Gärten und der Natur. Hornissen dürfen aufgrund des Artenschutzes nicht getötet werden. Wenn ein Nest eine Gefahr darstellt, ist es ratsam, eine spezialisierte Person/Firma zu kontaktieren. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Adresse

Feuerwehr
Alte Landstrasse 139
8700 Küsnacht
Google Maps

Tel. +41 44 910 64 01

Website

Kontakte

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