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Einbürgerung

Wer ein Einbürgerungsverfahren plant, findet wichtige Hinweise in den Antworten auf folgende Fragen:

Ist Küsnacht Ihre Wohngemeinde?

Die Wohngemeinde ist für Einbürgerungsfragen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Die Einbürgerungsverfahren sind nicht in allen Kantonen und Gemeinden gleich. Wer in einer anderen Gemeinde wohnt, auch Einwohnerinnen und Einwohner der Anschlussgemeinden des Zivilstandskreises (Erlenbach, Herrliberg und Zumikon), informiert sich in der Wohngemeinde über den Einbürgerungsprozess.

Sind für Sie mehrere Bürgerorte oder Staatsangehörigkeiten möglich?

Nicht alle Kantone und Staaten erlauben den Besitz mehrerer Bürgerrechte und Staatsangehörigkeiten. Wenn Sie neu das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht oder neu das Schweizer Bürgerrecht erwerben, kann eine Aberkennung vor bisherigen Rechten erfolgen.

Prüfen Sie die Konsequenzen auf das bisherige Bürgerrecht, bevor Sie ein Einbürgerungsgesuch einreichen. Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger informieren sich beim aktuellen Bürgerort. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit informieren sich bei der Behörde des Herkunftslandes. Es liegt der Verantwortung der Gesuchstellenden, nach Erteilung eines neuen Rechts für die allfällige Entlassung aus früheren Rechten zu sorgen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen langfristig?

Die Voraussetzungen müssen vor Verfahrensbeginn und über die ganze Dauer des Verfahrens erfüllt werden.

Welches Verfahren wird angewandt?

A. Gemeindeinternes Verfahren für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger

Zielgruppe

Personen mit bestehender Schweizer Staatsbürgerschaft, die ihren Bezug zur Gemeinde Küsnacht mit dem Küsnachter Bürgerrecht festigen wollen.

Ziel

Erteilung des Gemeindebürgerrechts Küsnacht als neues oder zusätzliches Bürgerrecht.

Dauer

Ungefähr vier Monate, wobei fehlende Dokumente oder besondere Abklärungen die Dauer verlängern.

Voraussetzungen

  • seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in Küsnacht
  • seit mindestens fünf Jahren kein Eintrag im Strafregister für Privatpersonen
  • seit mindestens fünf Jahren kein Eintrag im Betreibungsregister

Verfahren

Vor Gesuchseinreichung:

  • Beschaffung der erforderlichen Dokumente

Ab Gesuchseinreichung:

  • Einreichung des Gesuchsformulars per Briefpost mit Beilagen als Einzelperson, Ehepaar oder Eltern/Elternteil mit Kind/ern an die Gemeinde Küsnacht
  • Prüfung der Voraussetzungen durch die Gemeinde Küsnacht
  • Beschluss der Bürgerrechtskommission Küsnacht
  • Mitteilung per Verfügung an Gesuchstellende/n mit Rechnung
  • Rekursrecht bis zum Eintritt der Rechtskraft nach 30 Tagen
  • Übermittlung der Verfügung an das Zivilstandsamt Küsnacht

Nach Abschluss des Verfahrens auf eigene Initiative:

Gebühren und Rechnungsstellung 

Die Gebühren bestimmt das Gebührenreglement der Gemeinde Küsnacht. Die Rechnung stellt die Gemeinde Küsnacht.

Gesuchsformular zum Download

B1. Ordentliches Verfahren für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Zielgruppe

Personen, die erstmals die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben wollen und keine der erleichternden Voraussetzungen für das erleichterte Verfahren erfüllen (siehe B2. Erleichtertes Verfahren für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und erleichternden Einbürgerungsvoraussetzungen)

Ziel

Erteilung des Schweizer Bürgerrechts als neues Bürgerrecht, inbegriffen sind das Bürgerrecht des Kantons Zürich und das Bürgerrecht der Gemeinde Küsnacht.

Dauer

Ungefähr 2 Jahre, wobei fehlende Dokumente oder besondere Abklärungen die Dauer verlängern.

Voraussetzungen

Formelle Voraussetzungen:

  • Registriert im schweizerischen Zivilstandsregister
  • Niederlassungsbewilligung C
  • Mindestens zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon mindestens drei Jahre in den fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung
  • Seit mindestens zwei Jahren und mindestens bis zum Abschluss des Verfahrensteils der Gemeinde Wohnsitz in Küsnacht

Materielle Voraussetzungen

  • Erfolgreich integriert
  • Mit schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut
  • Keine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz

Verfahren

Vor Gesuchseinreichung, wenn erforderlich:

Ab Gesuchseinreichung:

  • Online-Einreichung des Gesuchs mit allen erforderlichen Dokumenten als Einzelperson, Ehepaar oder Eltern/Elternteil mit Kind/ern an den Kanton Zürich
  • Vorprüfung durch den Kanton Zürich
  • Übermittlung des Gesuchs an die Gemeinde Küsnacht
  • Prüfung durch die Gemeinde Küsnacht
  • Einbürgerungsgespräch
  • Beschluss der Bürgerrechtskommission Küsnacht
  • Übermittlung des Gesuchs an den Kanton Zürich
  • Prüfung durch den Kanton Zürich, Rechnungsstellung, Übermittlung des Gesuchs an den Bund
  • Prüfung durch den Bund
  • Übermittlung des Gesuchs an den Kanton Zürich
  • Ausstellung der Schlussverfügung
  • Rekursrecht bis zum Eintritt der Rechtskraft nach 30 Tagen
  • Übermittlung der Verfügung an das Zivilstandsamt Küsnacht

Nach Abschluss des Verfahrens, auf eigene Initiative:

Gebühren und Rechnungsstellung

Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Gemeindegebühr (Gebührenreglement der Gemeinde Küsnacht [pdf, 400 KB]) und den Gebühren von Kanton und Bund. Die Rechnung stellt der Kanton Zürich.

Gesuchsformular

Es gibt keine Gesuchsformulare in Papierform, das Gesuch ist online einzureichen.

Wichtige Links

B2. Erleichtertes Verfahren für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und erleichternden Voraussetzungen

Zielgruppe

Personen, die erstmals die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben wollen und mindestens eine der erleichternden Voraussetzungen für das erleichterte Verfahren erfüllen:

  • Person, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist, diese/r muss seit vor der Eheschliessung das Schweizer Bürgerrecht besitzen
  • Person mit Schweizer Elternteil; Person unter 22 Jahren mit eingebürgertem Elternteil; Person, deren Eltern oder Grosseltern schon in der Schweiz gelebt haben

Die vollständige Auflistung finden Sie auf der Website Kanton Zürich.

Ziel

Erteilung des Schweizer Bürgerrechts als neues Bürgerrecht in Verbindung mit der Bezugsperson, inbegriffen sind das kantonale Bürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht des Bürgerorts der Bezugsperson.

Dauer

Ungefähr zwei Jahre, wobei fehlende Dokumente oder besondere Abklärungen die Dauer verlängern.

Voraussetzungen

Formelle Voraussetzungen:

  • Seit mindestens drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Ehemann oder der Ehefrau leben
  • Mindestens fünf Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs

Materielle Voraussetzungen:

  • Erfolgreich integriert
  • Mit schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut
  • Keine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz

Verfahren

Vor der Gesuchseinreichung, wenn erforderlich:

  • Beschaffung Gesuchsformular durch Bestellung via Mail an SEM oder Abholung bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht
  • Beschaffung der erforderlichen Dokumente (Information: Ein GKT Grundkenntnistest ist nicht notwendig, die Grundkenntnisse werden durch die Gemeinde geprüft)

Ab Gesuchseinreichung:

  • Einreichung des Gesuchsformulars per Briefpost mit allen erforderlichen Dokumenten als Einzelperson oder Elternteil mit Kind/ern an den Bund via SEM
  • Vorprüfung durch den Bund
  • Prüfung durch den Kanton Zürich
  • Übermittlung des Gesuchs an die Gemeinde Küsnacht
  • Erhebungsgespräch mit integriertem mündlichen Grundkenntnistest durch die Gemeinde Küsnacht
  • Verfügung der Bürgerrechtskommission Küsnacht
  • Übermittlung des Gesuchs an den Kanton Zürich
  • Prüfung durch den Kanton Zürich
  • Übermittlung des Gesuchs an den Bund
  • Prüfung durch den Bund und Ausstellung der Schlussverfügung
  • Übermittlung der Verfügung an das Zivilstandsamt des Bürgerorts der Bezugsperson

Nach Abschluss des Verfahrens, auf eigene Initiative:

Beantragung Identitätskarte oder Pass und Identitätskarte

Gebühren und Rechnungsstellung

Die Rechnung stellt der Bund. Die Gebühr ist im Voraus zu bezahlen.

Gesuchsformulare

Bestellung via Mail an SEM oder Abholung bei der Gemeindeverwaltung Küsnacht.

Wichtige Links

Allgemeine Informationen

  • Einbürgerung Bund mit Online-Self-Check
  • Einbürgerung Kanton Zürich mit Online-Self-Check

Informationen und Lernhilfen für das Erhebungsgespräch mit mündlichem Grundkenntnistest


Wo erhalten Sie einen umfassenden Überblick?

Welche Dienste bietet der Fachbereich Einbürgerungen der Gemeinde Küsnacht?

  • Telefonische Auskünfte während den Öffnungszeiten
  • Formularabholung während der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung
  • Abgabe von Dokumenten innerhalb und ausserhalb der Öffnungszeiten via Briefkasten im Erdgeschoss neben dem Haupteingang oder persönlich am Schalter
  • Persönliche Beratungsgespräche, für die eine vorgängige Terminvereinbarung mit dem Fachbereich Einbürgerungen notwendig ist