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Hundewesen

Seit 1. Juni 2025 ist die neue Hundegesetzgebung in Kraft.

Mit dem revidierten Hundegesetz und der revidierten Hundeverordnung ändern sich im Wesentlichen folgende 3 Punkte:

  • Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs wird vor Ort und webbasiert (online) angeboten. Alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts können den Theoriekurs anbieten.
  • Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen. Die praktische Ausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle vom Veterinäramt vorgegebenen Lernziele erreicht wurden.
  • Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die neu eine Bewilligung des Veterinäramts beantragen wollen, müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich absolvieren. Dies wird frühestens ab Herbst 2025 möglich sein.

Das Veterinäramt hat die Lernziele und Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs anbieten.

Mehr über die Änderung gemäss des revidierten Hundegesetzes und der revidierten Hundeverordnung erfahren Sie hier.

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Die Gemeinde führt ein Verzeichnis aller in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde, kontrolliert die obligatorischen Hundekurse und ist für die Hundesteuer zuständig.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Telefonisch mitgeteilte Mutationen können nicht verarbeitet werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 195.00 (inkl. CHF 30.00 Kantonsgebühr).

Gemäss geltendem Hundegesetz muss jede/r Hundehalter/in, eine Haftpflichtversicherung besitzen mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.

Lieferfrist: 2 - 10 Arbeitstage

Preis: nach Aufwand (exkl. 8.1% MWST)

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