Steuern
Steuererklärung
Falls Sie bis Ende Januar den Zugangscode oder die Steuererklärungsformulare nicht erhalten haben, sind Sie verpflichtet, sich beim Steueramt Küsnacht zu melden.
Online-Steuererklärung
Die Steuererklärung kann komplett elektronisch eingereicht werden. Unter dem folgenden Link kommen Sie direkt zur Anmeldung: Steueramt Kanton Zürich - Steuererklärung
Adresse für die Einreichung der Steuererklärung
Zürcher Gemeinden - Steuererklärung
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich
Fristerstreckung
Über die eFristverlängerung können Sie die Einreichefrist der Steuererklärung online verlängern. Die Zugangsdaten wurden Ihnen zusammen mit der Steuererklärung zugestellt. Gesuche um Fristerstreckung sind vor deren Ablauf dem Steueramt Küsnacht einzureichen. Gesuche von juristischen Personen sind beim Kantonalen Steueramt Zürich, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen.
Online-Steuerkonto
Seit vielen Jahren steht den Küsnachter-Steuerkundinnen und -Steuerkunden die Plattform AGOV Steuern (ehemals ePortal resp. eGov Box) zur Verfügung. Nach erfolgter Registrierung kann die Fristverlängerung für die Steuererklärung online und kostenlos beantragt werden und über die Verlinkung zu AGOV Steuern mit einer sicheren Verbindung auf das persönliche Steuerkonto zugegriffen werden:
- Bestellung Einzahlungsscheine
- Bestellung Einzahlungsschein-Abonnement
- Detaillierte Anzeige der Steuerkonti
- Eingabe Zahlungsvereinbarung
- Mutation Auszahlungskonto bei Guthaben zu Gunsten Kunden
Hinweis:
- Auf AGOV Steuern können Sie sich registrieren. Eine Video-Anleitung mit hilfreichen Tipps finden Sie hier.
- Online Fristerstreckung (eFristerstreckung) mittels Zugangscode auf dem offiziellen Steuererklärungsformular steht Ihnen zusätzlich zur Verfügung.
Steuerfuss
Staatssteuer: 95%
Politische Gemeinde: 73%
Ref. Kirchgemeinde: 7%
Kath. Kirchgemeinde: 7%
Christ. Kath. Kirchgemeinde: 14%
Ausgleichszins: 0.75%
Verzugszins: 4.5%
Liste der fortlaufenden Steuerfüsse [pdf, 74 KB]
Inventarisation
Das Inventarisationsverfahren ist durchzuführen nach dem Tod von steuerpflichtigen Personen,
- die im Zeitpunkt des Todes in der Gemeinde Küsnacht wohnten
- hier ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten oder
- bei Fehlen eines Wohnsitzes in der Schweiz – sich in der Gemeinde Küsnacht bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mindestens 30 Tagen oder
- ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit – während mindestens 90 Tagen in der Gemeinde Küsnacht aufhielten
- die ausserhalb des Kantons Zürich Wohnsitz hatten, jedoch im Kanton für Liegenschaften oder Betriebsstätten steuerpflichtig waren.
Der Tod muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt Küsnacht gemeldet werden. Danach werden den Erbenvertretern innert zwei Wochen folgende Dokumente zugestellt:
- Inventarfragebogen
- Tresoröffnungsprotokoll
- Steuererklärung bis und mit Todestag
Diese Dokumente (inkl. Erbbescheinigung und Willensvollstreckerzeugnis sofern vorhanden) müssen innert 60 Tagen ausgefüllt dem Steueramt Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht zugestellt werden. Falls die Frist nicht ausreichend ist, bitten wir Sie, mit dem Steueramt Küsnacht in Kontakt zu treten.
Weitere Informationen betreffend das Inventarisationsverfahren entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Inventarisationsverfahren Kanton Zürich
Weitere Informationen zum Bestattungsamt
Grundstückgewinnsteuer
Sowohl bei einer zivilrechtlichen als auch bei einer wirtschaftlichen Handänderung ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Grundstückgewinnsteuererklärung mit den entsprechenden Belegen innert 30 Tagen nach der Handänderung dem Steueramt Küsnacht einzureichen. Fristerstreckung können vor Ablauf der 30-tägigen Frist beim Steueramt Küsnacht beantragt werden.
Formular: Grundstückgewinnsteuer
Kontakte
Die Steuerpflichtigen sind aufgrund des Familiennamens einzelnen Mitarbeitenden zugeteilt. Sachgebiete sind ebenfalls auf verschiedene Mitarbeitende verteilt.
| Familienname | Zuständig | Kontaktdaten |
|---|---|---|
| A - C |
Sandra Krebs
|
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 30 |
| E - H |
Melissa Oschwald
|
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 25 |
| I - M | Irene Costantini
Fachspezialistin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 28 |
| D, N-R | Vania Trounce
Fachspezialistin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 29 |
| S | Khadija Othman
Sachbearbeiterin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 32 |
| T - Z | Blerona Selishta
Registerführerin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 33 |
| Sachgebiet | Zuständig | Kontaktdaten |
|---|---|---|
| Grundsteuern | Patrick Bachmann
Leiter Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 21 |
| Quellensteuer | Vania Trounce
Fachspezialistin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 29 |
| Juristische Personen | Irene Costantini
Fachspezialistin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 28 |
| Inventarisation | Blerona Selishta
Registerführerin Steuern |
E-Mail
Tel. +41 44 913 12 33 |
| Liegenschaften-Bewertung | Nicole Kürsteiner
Stv. Leiterin Steuern |
E-Mail
Tel.+41 44 913 12 26 |
| Gemeindesteuer Ausscheidung | Irene Costantini
Fachspezialistin Steuern |
E-Mail
|
Adresse
Steueramt
Gemeinde Küsnacht
Obere Dorfstrasse 32
8700 Küsnacht
Google Maps
Tel. +41 44 913 12 20
E-Mail