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Fussgängerhängebrücke Küsnachter Tobel / Projektüberarbeitung / Öffentliche Planauflage nach §16 und 17 Strassengesetz

Ausgangslage

Die neue Tobelbrücke in Küsnacht schafft eine Verbindung zwischen den Dorfteilen Allmend und Itschnach. Der Brückenstandort wurde gegenüber dem ursprünglichen Projekt um rund 200 m Tobel aufwärts verschoben, was zu einer Reduktion der Spannweite von 180 m auf 130 m führt. Die Brücke wird als Seilbrücke ausgebildet, wodurch auf störende Pfeiler und seitliche Abspannungen verzichtet werden kann. Die Brücke verläuft auf einem Drittel der Länge über den Baumkronen und weist am höchsten Punkt eine Höhendifferenz von 44 m zum Tobel auf. Die beiden Zugänge zur Brücke befinden sich ebenfalls im Wald und werden durch naturnahe Gehwege erschlossen.

Das Bauprojekt wurde gemäss § 13 des Strassengesetzes (Mitwirkungsverfahrens) vom 11. Juli 2024 bis zum 13. August 2024 öffentlich aufgelegt, sodass die Küsnachter Bevölkerung die Möglichkeit hatte, den Umfang der angestrebten Baumassnahme zu beurteilen. Die eingegangenen Einwendungen wurden im Einwendungsbericht festgehalten, welcher gemäss § 13 Abs. 3 StrG während 60 Tagen vom 30. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aufgelegt wurde. Der Einwand der Holzkorporation Küsnacht wurde nach einer vertraglichen Regelung zurückgezogen. Die Einwendungen der Stiftung Landschaftsschutz wurden teilweise berücksichtigt (Untersuchung der Brutvögel und Vegetationsaufnahmen, Beizug eines Fachbüros für gestalterische Themen), im Übrigen abgewiesen (Anpassungen am Querschnitt der Brücke, Überarbeitung der Hierarchie und Gliederung der Trag- und Sicherheitselemente, Materialisierung des Gehwegs, Verschiebung der Brückenachse).

Das aktuelle Terminprogramm sieht vor, mit dem Bau der "Fussgängerhängebrücke Küsnachter Tobel" Anfang 2026 zu beginnen.

Öffentliche Planauflage nach § 16 / § 17 Strassengesetz

Das Bauprojekt "Fussgängerhängebrücke Küsnachter Tobel", bestehend aus den Plänen des Mitwirkungsverfahrens und des dazugehörigen Erläuterungsberichtes:

wird nach § 16 und § 17 Strassengesetz (StrG) öffentlich aufgelegt. Das Projekt wird, soweit darstellbar, ausgesteckt oder markiert.

Angaben zur Auflage

Die Unterlagen liegen vom 26. Juni 2025 bis zum 28. Juli 2025 während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht öffentlich auf und sind auf der Website der Gemeinde einsehbar (www.kuesnacht.ch).

Einsprachen gegen das Projekt können innerhalb der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich beim Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren, um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat einzureichen (§ 17 StrG; § 21 ff. VRG).  

26. Juni 2025
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit