Amtliches Publikationsorgan
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Küsnacht ist die gedruckte Zeitung "Küsnachter Bote". Diese wird wöchentlich, jeweils am Donnerstag, kostenlos allen Haushaltungen der Gemeinde Küsnacht zugestellt.
Amtliche Publikationen sowie auch Informationen werden in der Regel gleichentags auf www.kuesnacht.ch sowie teilweise auf www.epublikation.ch veröffentlicht.
Bei besonderer Dringlichkeit oder bei Vorliegen ausserordentlicher Umstände kann eine amtliche Publikation auf der Website der Gemeinde (www.kuesnacht.ch) erfolgen. Fristauslösend ist diesfalls die Publikation auf der Website.
Ergänzt wird der "Küsnachter Bote" durch eine ausgewogene und aktuelle redaktionelle Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft, Freizeit und Vereinsleben in Küsnacht. Die inhaltliche Verantwortung für diese Beiträge trägt der "Küsnachter Bote".
Herausgeberin des "Küsnachter Boten" ist die Fröhlich Verlag AG. Weitere Informationen zum "Küsnachter Boten" sowie den Zugang zur digitalen Ausgabe finden Sie hier.
Die Bestimmung des amtlichen Publikationsorgans obliegt dem Gemeinderat (Art. 19 Abs. 1 Ziff. 5 Gemeindeordnung).