Gebührenreglement / Teilrevision
Der Gemeinderat hat im Gebührenreglement diverse Bestimmungen geändert. Die Änderungen gelten per 1. Januar 2027 und betreffen den Besonderen Teil des Gebührenreglements.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Das geänderte Reglement liegt, während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf und ist auf www.kuesnacht.ch abrufbar. Bei Fragen zu den Gebührenänderungen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Gebührenreglement 01.01.2027 [pdf, 553 KB]
24. September 2026
Der Gemeinderat