Ränkestrasse / Verkehrsberuhigung / Einsprachebericht / Projektfestsetzung nach § 15 Strassengesetz
Projektfestsetzung gestützt auf § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG)
Der Gemeinderat hat das Projekt "Verkehrsberuhigung Ränkestrasse" gestützt auf § 15 Abs. 2 Strassengesetz festgesetzt. Die Unterlagen zur öffentlichen Planauflage gemäss § 16 und § 17 des Strassengesetzes wurden während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Das Projekt mit Behandlung bzw. Entscheid über die Einsprachen nach § 17 Abs. 4 Strassengesetz wird gestützt auf § 15 Strassengesetz festgesetzt. Innerhalb der Frist der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache eingegangen. Der Gemeinderat hat den Einsprachebericht genehmigt und ist auf die Einsprache im Sinne der Erwägungen gemäss Einsprachebericht nicht eingetreten.
Das Bauprojekt liegt vor, bestehend aus den Unterlagen für die Verabschiedung der Projektfestsetzung nach § 15 Strassengesetz:
- GR-26-60 Ränkestrasse [pdf, 437 KB]
- Situationsplan [pdf, 1.2 MB]
- Beurteilung Tempo 30 Zone [pdf, 578 KB]
- Stellungnahme der Kantonspolizei [pdf, 275 KB]
Die Unterlagen liegen ab dem 3. September 2026 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, öffentlich auf und stehen elektronisch auf der Website (www.kuesnacht.ch) zur Verfügung.
Gegen die Projektfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig.
3. September 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit