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Aufhebung Generelles Feuerverbot im Freien

Gemäss der Einschätzung durch den Operationsbereich (OpB) Waldbrand des Kantons Zürich besteht ausserhalb des Waldes weiterhin ein Wasserdefizit im Boden. Die seit dem 17. August 2026 aufgetretenen Niederschläge haben aber oberflächlich zu einer Reaktion mit frischen Trieben in der Krautvegetation geführt. Zusammen mit den deutlich tieferen Temperaturen ab heute Freitag, 28. August 2026 nimmt damit die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab.

Die Sicherheitsfachleute im Bezirk Meilen schätzen die Gefahrenlage nach einer erneut durchgeführten Lagebeurteilung vom Mittwoch, 26. August 2026 so ein, dass das generelle Feuerverbot im Freien nicht mehr notwendig ist. Es liegt keine besondere Gefährdung mehr vor, wie sie für dessen Aufrechterhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter bleibt bis auf Widerruf der kantonalen Baudirektion bestehen.

Trotz der Aufhebung des generellen Feuerverbots im Freien sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Grillfeuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen
  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen

Die Verfügung wird gestützt auf GR-25-50 vom 7. Mai 2025 rechtsverbindlich per heute auf der Website der Gemeinde Küsnacht publiziert.

Verfügung

Das mit Verfügung vom 13. Juli 2026 für das Gemeindegebiet Küsnacht erlassene generelle Feuerverbot im Freien wird ab Freitag, 28. August 2026 aufgehoben

28. August 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit