Navigieren in Küsnacht

Lockerung des Feuerverbots per 28. August 2026

Das Brandrisiko hat sich aufgrund der aufgetretenen Niederschläge vermindert und sinkt aufgrund der tieferen Temperaturen sowie gemäss Niederschlagsprognosen voraussichtlich weiter. Damit nimmt die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab. Das generelle Feuerverbot im Freien wird deshalb per heute aufgehoben.

Trotz der Aufhebung des generellen Feuerverbots im Freien sind weiterhin folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

- Grillfeuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
- Grillasche nicht unachtsam entsorgen
- keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen

Hingegen gilt bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion unverändert ein striktes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern um Waldränder herum, da anhaltende, flächendeckende und ergiebige Niederschläge bis jetzt ausgeblieben sind. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten.

Der Gemeinderat und die weiteren Verantwortlichen danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Disziplin bei der Einhaltung des Feuerverbots.

Amtliche Publikation Aufhebung Feuerverbot

28. August 2026
Der Gemeinderat