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Bau einer Fussgängerbrücke über das Küsnachter Tobel

Die geplante Tobelbrücke in Küsnacht ermöglicht eine Verbindung zwischen den Dorfteilen Allmend und Itschnach. Der Panoramaweg Pfannenstiel, der bisher die steilen Tobelhänge hinunter und wieder hinaufführte, soll dadurch auch für ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen zugänglich werden.

Im Einklang mit den Schutzzielen des Küsnachter Tobels

Aufgrund eines Entscheides des Verwaltungsgerichtes wurde das Projekt überarbeitet, um mit den Schutzzielen des Küsnachter Tobels in Einklang zu stehen. Die Gemeinde Küsnacht hat in Zusammenarbeit mit den Planungsbüros Basler & Hofmann, Quadra und Nau 2 ein neues Projekt erarbeitet. Der Brückenstandort wurde gegenüber dem alten Projekt um rund 200 m tobelaufwärts verschoben, was zu einer Reduktion der Spannweite von 180 m auf 130 m führte. Die Brücke wird als Seilbrücke ausbildet, dadurch kann auf störende Pfeiler und seitliche Abspannungen verzichtet werden. Sie führt als schlankes Band mit einer Bauhöhe von 1.4 m über das Tobel. Die Brücke verläuft auf einem Drittel der Länge über den Baumkronen und weist am höchsten Punkt eine Höhendifferenz von 44 m zum Tobel auf. Die beiden Zugänge zur Brücke befinden sich ebenfalls im Wald und werden durch naturnahe Gehwege erschlossen.

In der Überarbeitung des Projektes wurde grossen Wert daraufgelegt, das Brückenprojekt im Einklang mit den Schutzzielen des Küsnachter Tobels zu projektieren. Eine entsprechende landschaftliche Beurteilung wurde durch das Büro Quadra erarbeitet. Das Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons Zürich (NHK) anerkennt, dass das vorliegende Projekt die negativen Auswirkungen des Bauwerks auf das Küsnachter Tobel auf ein Minimum reduziert.

Private Schenkung

Der leider verstorbene Küsnachter, Johann Konrad Willi spendete in Andenken an seine Gattin grosszügige 1,25 Millionen Franken für den Bau der Fussgängerbrücke über den Küsnachter Tobel. Die Kosten für die Realisierung inkl. Projektierung werden auf Fr. 1'640'000.– geschätzt. Die Finanzierung erfolgt im Umfang von Fr. 1'100'000.– aus dem Schenkungsvertrag und Fr. 150'000.– aus dem Testament des Spenders sowie im Umfang von Fr. 390'000.– über das Investitionsbudget der Gemeinde Küsnacht.

Weitere Schritte

Das Bauprojekt wurde gemäss § 13 des Strassengesetzes (Mitwirkungsverfahrens) vom 11. Juli 2024 bis zum 13. August 2024 öffentlich aufgelegt, sodass die Küsnachter Bevölkerung die Möglichkeit hatte, den Umfang der angestrebten Baumassnahme zu beurteilen. Die eingegangenen Einwendungen wurden im Einwendungsbericht festgehalten, welcher gemäss § 13 Abs. 3 StrG während 60 Tagen vom 30. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aufgelegt wurde.

Die öffentliche Planauflage nach § 16 und § 17 StrG lief bis zum 28. Juli 2025. 

Zum Projekt wurde eine Einzelinitiative eingereicht, welche eine erneute Abstimmung verlangt. Der Bezirksrat hat die Initiative für gültig erklärt. Somit wird der Gemeinderat diese der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorlegen.