Sonnenrain, Zumikerstrasse bis Eichelackerweg / Öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 Strassengesetz
Das genannte Projekt wird gemäss §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Im Zuge der geplanten Tiefbaumassnahme zur Erneuerung der Infrastrukturen für die Wasserver- und -entsorgung sowie für die Stromversorgung soll der Strassenraum optimiert und die einzelnen Bestandteile (Fahrbahn, Gehwege, Grünflächen, Parkfelder) so angeordnet werden, dass bestehende Defizite minimiert und vorhandene Potenziale der Strasse und ihrer Gestaltung ausgeschöpft werden. Dafür soll der Sonnenrain im Abschnitt Zumikerstrasse bis Eichelackerweg gesamtheitlich saniert werden.
Die Strassenparzelle hat grosses Potenzial, um den Strassenbau zu optimieren sowie die Vision 2040 der kommunalen Klima-, Grünraum- und Energiepolitik der Gemeinde Küsnacht umzusetzen.
Der optimierte Strassenraum geht auf die Themen Grünflächen (Biodiversität), Bäume (sommerliche Hitzeminderung) und Fusswegübergänge (Fussgängersicherheit) ein. Des Weiteren wurde das Vorhaben erstmals nach dem "Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz, SNBS" bewertet.
Das Projekt wird, soweit darstellbar, ausgesteckt oder markiert.
Das Vorhaben wurde mit GR-24-91 vom 30. Oktober 2024 für das öffentliche Mitwirkungsverfahren nach § 13 Strassengesetz (StrG) verabschiedet. Innerhalb der Einwendungsfrist des Mitwirkungsverfahrens gingen keine Einwendungen ein.
Mit Gemeinderatsbeschluss GRB-25-19 vom 26. Februar 2025 verabschiedete der Gemeinderat das Projekt zur öffentlichen Planauflage nach § 16 und § 17 Strassengesetz. Während der Dauer der Auflage können Einsprachen erhoben werden. Wer keine Einsprache erhebt, kann die Projektfestsetzung nicht anfechten (§ 17 Abs. 4 Strassengesetz). Der Gemeinderat beabsichtigt, das Projekt im Sommer 2026 festzusetzen und mit der Realisierung Sommer 2027 zu starten.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 28. Mai 2026 bis zum 29. Juni 2026 während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen das Projekt können innerhalb der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich beim Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkten Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Anhänge:
- Übersichtsplan, datiert 16. Januar 2026 [pdf, 11.1 MB]
- Situation, datiert 16. Januar 2026 [pdf, 10.6 MB]
- Signalisation und Markierungsplan, datiert 16. Januar 2026 [pdf, 11.3 MB]
- Landerwerbsplan, datiert 23. Januar 2026 [pdf, 11.0 MB]
- Normalprofil, datiert 16. Januar 2026 [pdf, 653 KB]
- Technischer Bericht, 5. Februar 2026 [pdf, 936 KB]
28. Mai 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit