Vorläufige Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder inkl. Präsidentin/Präsident der Reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 bis 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 9. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl von 7 Mitgliedern der Reformierten Kirchenpflege und deren Präsident/in innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
| 1. | Boller Regula, 1971, Betriebsökonomin FH, Zürichstrasse 119b | bisher | |
| 2. | Fenner Timo, 1981, Rechtsanwalt, Weinmanngasse 78 | neu | FDP |
| 3. | Fuchs Walther, 1963, Historiker / Verleger, Schiffliweg 9 | bisher | |
| 4. | Hubmann Gerhard, 1963, Bankangestellter, Im Grossacher 6, Forch | bisher | |
| 5. | Panchaud de Bottens Madeleine, 1962, Kunsthistorikerin, Allmendboden 15 | bisher | |
| 6. | Roffler Cornelia, 1971, kaufmännische Angestellte, Wiesenstrasse 31 | neu | |
| 7. | Schollenberger Michael "Mik", 1958, Kaufmann pensioniert, Schiedhaldensteig 1 | neu | SVP |
| 8. | Wolff Frank Christine, 1967, Revisorin, Hüttenackerstrasse 12 | neu |
als Präsident: Fenner Timo
als Präsidentin: Wolff Frank Christine
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, bis spätestens Donnerstag, 11. Dezember 2025, 13.00 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte [VPR]).
Die Wahl wird gemäss Art. 6 Kirchgemeindeordnung der Reformierten Kirchgemeinde Küsnacht sowie nach §§ 48 ff. GPR und VPR an der Urne mit gedruckten Wahlvorschlägen durchgeführt. Sofern mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt statt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person der reformierten Kirchgemeinde, welche politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat und das 18. Altersjahr vollendet hat sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.
Die vorgeschlagene Person ist mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, polit. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen, zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Stimmberechtigt ist, wer das 16. Altersjahr vollendet hat und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare mit den notwendigen Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht bezogen oder hier [pdf, 199 KB] heruntergeladen werden.
Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am Donnerstag, 18. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 9. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
4. Dezember 2025
Die wahlleitende Behörde