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Schon abgestimmt?

Bis am Sonntag bestehen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger noch verschiedene Möglichkeiten an den eidgenössischen, kantonalen und evangelisch-reformierten Abstimmungen sowie an der Ersatzwahl eines vollamtlichen Mitglieds des Bezirksgerichts Meilen teilzunehmen.

Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmrechtscouverts müssen spätestens am 27. September 2026, 11 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen. Geben Sie ihr Stimmrechtscouvert rechtzeitig bei der Post auf oder werfen Sie es in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung.

Vorzeitige Stimmabgabe im Gemeindehaus
Während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können die Stimmzettel in die Urne im Gemeindebüro eingelegt werden.

Persönliche Stimmabgabe
Die Urne ist am Abstimmungssonntag wie folgt geöffnet:
Sonntag, 27. September 2026
Gemeindehaus, 09.00 - 11.00 Uhr­

Stellvertretung
Bei der vorzeitigen und persönlichen Stimmabgabe können Sie sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben.

Stimmrechtsausweis immer unterschreiben
Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, müssen Sie in jedem Fall den Stimmrechtsausweis unterschreiben.

Auszählungsort
Die Auszählung sowie die Bearbeitung des Stimmmaterials erfolgt im 2. Stock des Gemeindehauses, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht.

Abstimmungs- und Wahlresultate
Die Abstimmungs- und Wahlresultate werden am Sonntagnachmittag auf der Homepage aufgeschaltet und sind ebenso über die App «VoteInfo» einsehbar.