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Berichte aus dem Gemeinderat - Sitzungen vom 6. Mai und 18. Juni 2026

Sitzung vom 6. Mai 2026
Abwasserreinigungsanlage Küsnacht-Erlenbach-Zumikon / Ausbau ARA und Zusammenschluss mit ARA Zumikon / Schlussabrechnung
Die Gemeinden Küsnacht, Erlenbach und Zumikon sind für die Reinigung des Abwassers in einem Zweckverband organisiert. Im Jahr 2007 wurde beschlossen, die Gemeinde Zumikon aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Küsnacht-Erlenbach anzuschliessen. Die Stimmberechtigten an der Urne genehmigten dafür einen entsprechenden Baukredit. Für die Umsetzung des Zusammenschlusses waren folgende Teilprojekte erforderlich:

  • Ausbau ARA mit Landkauf
  • Kleinwasserkraftwerk
  • Rückbau Zumikon, Ableitung ARA Zumikon mit Entlastungskanal Küsnacht Gemeindehaus
  • Vorinvestition Hochbau
  • Einkauf Küsnachterberg in ARA KEZ
  • Einkauf Zumikon in ARA KEZ

Die Planungen zum Bauprojekt begannen 2008, die letzten baulichen Massnahmen konnten 2022 abgeschlossen werden. Die lange Zeitdauer entstand durch diverse Rechtsverfahren und bauliche Verzögerungen beim ARA-Ausbau sowie beim Kleinwasserkraftwerk. Bei den Teilprojekten mit Bauausführungen entstanden infolge Rechtsverfahren (Rekurse), Projektänderungen, Umsetzungsdauer, doppelter Spühlbohrung, neuer gesetzlicher Vorgaben, überalterter Anlageteile und baulicher Probleme Mehrkosten von Total Fr. 3'355'175.11 exkl. MWST.

Der Gemeinderat hat die Schlussabrechnung vorbehältlich der Genehmigung der Gemeindevorstände der weiteren Verbandsgemeinden über Fr. 33'138'175.11 exkl. MWST mit Mehrkosten über alle Teilbereiche von Fr. 3'355'175.11 exkl. MWST gegenüber dem Kredit von Fr. 29'783'000 exkl. MWST genehmigt. Weiter hat er den entsprechenden Nachtragskredit als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.

Sitzung vom 18. Juni 2026
Reglement für die Gewährung von Schulbeiträgen an die Musikausbildung / Neuerlass
Der Gemeinderat hat das Reglement für die Gewährung von Schulbeiträgen an die Musikausbildung genehmigt und auf den 1. August 2026 in Kraft gesetzt. Die Schule Küsnacht leistet für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit Wohnsitz in Küsnacht bis zum vollendeten 25. Altersjahr Beiträge an das ordentliche Semester-Schulgeld der Musikschule Küsnacht. Das Reglement regelt die Bestimmungen für die einkommensabhängigen Schulgeldermässigungen.

2. Juli 2026
Der Gemeinderat