Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) gilt im ganzen Kanton Zürich per sofort ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.
Es ist verboten, Feuer zu entfachen oder brennendes Material wie Zigaretten oder Streichhölzer wegzuwerfen. Dies gilt auch für offizielle Feuerstellen sowie Holzkohlegrills. Gas- und Elektrogrills sind erlaubt, sofern sie sicher und auf feuerfestem Untergrund verwendet werden.
In Siedlungsgebieten ausserhalb dieser Zone ist Grillieren weiterhin möglich, jedoch ist grösste Vorsicht geboten. Offenes Feuer sollte insbesondere bei Wind vermieden und stets vollständig gelöscht werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Die Massnahme bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.waldbrandgefahr.ch / www.zh.ch/waldbrandgefahr
26. Juni 2026
Die Abteilung Tiefbau und Sicherheit