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Einwohnerkontrolle
Umtausch ausländischer Führerausweis
Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle ein.
Mitzubringende Dokumente:
- Ausgefülltes Formular (Sehtest ist Pflicht)
- Ausländerausweis, Schweizer Identitätskarte oder Schweizer Pass im Original
- Ausländischer Führerausweis im Original
- Gebühren Fr. 20.-
Nach Ablauf der Umtauschfrist dürfen Sie in der Schweiz erst wieder fahren, wenn Sie Ihren Ausweis umgetauscht haben.
Lernfahrgesuch
Der Gesuchsteller muss bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (ID oder Pass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers und leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter. Bei minderjährigen Gesuchstellern ist die Unterschrift der Eltern Pflicht.
Mitzubringende Dokumente:
- Ausgefülltes Formular (Sehtest ist Pflicht)
- Schweizer Identitätskarte oder Schweizer Pass im Original
- Gebühren Fr. 20.-
Lebensbescheinigung
Wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen, müssen Sie persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Bitte nehmen Sie das Formular und einen Ausweis mit.
Bestätigungen auf mitgebrachten Formularen (Sozialversicherungsanstalten, Pensionskassen, etc.) sind kostenlos. Lebensbescheinigungen, welche von der Einwohnerkontrolle ausgestellt werden, kosten Fr. 30.-.
Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)
Sie wollen sich in einer anderen Stadt/Gemeinde als Wochenaufenthalter anmelden? Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis (eService Aufenthaltsausweis). Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Küsnacht haben und auch hier Ihre Steuern bezahlen und Ihr Stimmrecht ausüben. Mit diesem Ausweis können Sie sich in der gewünschten Gemeinde als Wochenauftenthalter anmelden.
Ausländerausweise
Ca. 6 Wochen vor dem Ablauf Ihres bisherigen Ausländerausweises stellt Ihnen das Staatssekretariat für Migration die Verfallsanzeige zu. Personen welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) besitzen erhalten keine Verlängerungsformulare vom Bund, bitte kommen SIe mit dem verlängerten Arbeitsvertrag persönlich bei uns am Schalter vorbei.
Der Ausländerausweis (Kategorie L, B, C, N, F, S) muss spätestens 14 Tage vor Ablauf verlängert werden (und frühestens 3 Monate vor Ablauf).
Jedes Familienmitglied (d.h. auch Kinder) hat persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.
Folgende Unterlagen sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen:
- Verfallsanzeige (falls erwerbstätig: vom Arbeitgeber ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt)
- bisheriger Ausländerausweis
- gültiges Reisedokument
- Gebühren Migrationsamt
Bearbeitungszeit Ausländerausweis
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Ausländerausweises kann abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem Arbeitsaufkommen der zuständigen Behörde variieren. In der Regel dauert es einige Wochen dauern, bis Sie Ihren Ausländerausweis erhalten.
Für genauere Informationen zur Bearbeitungszeit und dem aktuellen Status Ihres Antrags wird empfohlen, sich direkt an das Migrationsamt des Kantons Zürich zu wenden.
Drittmeldepflicht / Ein- und Auszugsanzeige (nur für Vermieter oder Logisgeber)
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle mit Ein- und Auszugsanzeige oder online, wenn sie
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.
Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.
Wohnsitzbestätigung für SBB/ Bergbahnen
Wenn Sie von bestimmten Vorzugskonditionen eines Generalabonnements SBB oder von Bergbahnen profitieren möchten, müssen Sie beim Abo-Kauf eine Wohnsitzbestätigung betreffend der im selben Haushalt lebenden Personen vorlegen. Bringen Sie das entsprechende ausgefüllte Formular der SBB, respektive der Bergbahn und einen Ausweis mit, damit wir Ihnen die Bestätigung ausstellen können.
Gebühren: Fr. 15.- pro Formular
Anmeldung / Zuzug
Sie ziehen neu nach Küsnacht? Wir heissen Sie herzlich willkommen in unserer schönen Seegemeinde!
Ein Zuzug ist innerhalb von 14 Tagen meldepflichtig. Die Meldung kann online unter eUmzug oder persönlich am Schalter erfolgen.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache aller Familienmitglieder Pflicht. Damit Anmeldungen von einer Schweizer Gemeinde vorgenommen werden können, ist eine vorgängige Abmeldung bei der bisherigen Wohngemeinde zwingend.
Bitte nehmen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizerinnen und Schweizer
- Identitätskarte oder Pass
- Bei Wochenaufenthalt: Aufenthaltsausweis
- Heimatschein (falls vorhanden)
- Krankenversicherungsausweis oder Police
- Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis (nur für Mieter)
- Fr. 40.- pro erwachsene Person (bzw. Fr. 100.- für Wochenaufenthalt)
Ausländische Staatsangehörige
- Reisedokument (Pass oder ID)
- Ausländerausweis, falls vorhanden
- Krankenversicherungsausweis oder Police
- Eheschein und Geburtsscheine (für Familien)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis (nur für Mieter)
- Fr. 40.- pro erwachsene Person (sowie Gebühren für das Migrationsamt)
Adressänderung innerhalb Küsnacht
Sind Sie innerhalb von der Gemeinde Küsnacht umgezogen? Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder über eUmzug umzumelden. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Persönlicher Ausweis
- Mietvertrag (bei Wohneigentum: Kaufvertrag)
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis (hier fallen Gebühren nach kantonalen Tarifen des Migrationsamtes an)
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wegzüge ins Ausland erfolgen auf persönliche Vorsprache hin und können maximal 30 Tage vor dem effektiven Ausreisedatum aus der Schweiz registriert werden.
Ziehen Sie in eine andere Schweizer Gemeinde, so müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder über eUmzug abmelden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Persönlicher Ausweis und bei Ausländern: Ausländerausweis
- Neue Adresse
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Adress- und Datensperre
Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten beantragt werden (eService Gesuch Datensperre). Die Adress- und Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt.
Wenn eine Adress- und Datensperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (z.B. bei Anfragen für die Organisation von Klassenzusammenkünften oder zur Kontaktaufnahme früherer Bekannten).
Anderen Amtsstellen werden trotz der Adress- und Datensperre Auskünfte erteilt, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.
Gestützt auf § 22 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) werden Adressen und Daten trotz Adress- und Datensperre an private Personen und Institutionen mitgeteilt, sofern die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (z.B. beim Vorliegen eines Kreditvertrages mit Unterschrift der nachgefragten Person oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages, beispielweise Auskünfte an die obligatorische Krankenversicherung).
Eine Adress- und Datensperre zur Vermeidung von Werbesendungen ist nicht nötig, da die Gemeinde Küsnacht keinen Handel mit Adressen für Werbe- oder Marketingzwecke betreibt. Hingegen empfiehlt sich beim Steueramt und beim Strassenverkehrsamt ebenfalls eine Datensperre zu errichten.
Adressauskünfte
Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).
Einfache Auskunft (Fr. 15.-)
Die Gemeinde gibt folgende Daten einer Person aus dem Einwohnerregister bekannt (§ 18 Abs. 1 MERG):
- Name
- Vorname
- Adresse (falls Wohnsitz in Küsnacht)
- Datum von Zu- und Wegzug
Erweiterte Auskunft mit berechtigtem Interesse (Fr. 30.00)
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis (z. B. offene Rechnungen, Vertrag, Lieferschein, etc.) beiliegt, werden folgende Daten bekanntgegeben:
- Daten gemäss einfacher Auskunft (siehe oben)
- Zuzugs- und Wegzugsort (ohne Strasse)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Auch für Auskünfte ohne genauen Aufenthaltsort (Ausland oder unbekannt) werden Fr. 30.- in Rechnung gestellt.
Die Anfrage ist an einwohnerkontrolle@kuesnacht.ch oder per Post an Einwohnerkontrolle Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht zu senden. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Adressauskünfte postalisch verschickt.
Alternativ dürfen Sie auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen, bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis mit.
Identitätskarte
Die Identitätskarte können Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle bestellen.
Pass und Kombiangebot (ID und Pass) kann nur beim kantonalen Passbüro in Zürich beantragt werden, in diesem Fall melden Sie sich über schweizerpass.ch (oder Tel. 043 259 73 73) an.
Die Ausstellungsdauer der neuen Identitätskarte wird mit 10 Arbeitstagen garantiert.
Bitte bringen Sie mit:
- Alte Identitätskarte (bei Verlust oder Diebstahl ist eine polizeiliche Verlustanzeige - ausgestellt durch die Schweizer Polizei vorzulegen)
- Führerausweis (wenn keine ID vorhanden ist)
- 1 digitales oder physisches Passfoto (Foto darf nicht älter als 12 Monate sein). Selbsterstellte Handypassfotos dürfen Sie uns gerne vorab per Mail zusenden.
Die Qualitätsanforderungen des Fotos finden Sie hier.
Die Gebühren von Fr. 70.- (Erwachsener), respektive Fr. 35.- (Minderjährige) sind bei der Bestellung zu bezahlen. Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich vorzusprechen, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen.
Krankenkassenobligatorium
Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung versichern lassen. Die Krankenversicherungspflicht beginnt ab Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz, wobei der Beitritt innert drei Monaten zu erfolgen hat.
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist für wenige Personengruppen und lediglich auf Gesuch hin möglich und wird zurückhaltend gewährt. Über Befreiungsgesuche entscheidet die SVA Zürich.
Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben grundsätzlich Anspruch auf Prämienverbilligung. Ab dem Jahr 2021 muss die Prämienverbilligung direkt bei der SVA Zürich beantragt werden. Sämtliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Verpflichtungserklärung
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandsvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Diese Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung. Mit dieser sprechen Sie persönlich vor. Die Einwohnerkontrolle nimmt die Solvenzprüfung vor.
Bitte bringen Sie mit:
- Verpflichtungserklärung
- Identitätsausweis (Gastgeber)
- Solvenznachweis (Bsp. Lohnabrechnungen, Betreibungsregisterauszug, etc.)
- Falls Sie als Gastgeber verheiratet sind, müssen beide Ehepartner das Formular unterzeichnen
Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Gebühr: Fr. 60.-
Strafregisterauszug
Die Bestellung eines Strafregisterauszuges ist über das Online-Bestellverfahren des Bundesamtes für Justiz und bei jeder Poststelle möglich.
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus (eService Wohnsitzbestätigung) , welche die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Die Bestellung wird während der Arbeitswoche innert 2-3 Arbeitstagen bearbeitet und Ihnen per A-Post zugestellt.
Für Registerauszüge ist für jede erwachsene Person eine Gebühr von Fr. 30.- geschuldet. Kinder sind bei Auszügen für Familien kostenlos, bei Einzelbestellungen jedoch kostenpflichtig. Bitte erwähnen Sie unter Bemerkungen die Namen und Geburtsdaten der Kinder.
Die Wohnsitzbestätigungen können auf Verlangen auf Englisch, Französisch oder Italienisch ausgestellt werden.
Behindertenausweis SBB
Für die Ausstellung eines SBB-Behindertenausweises (Begleiterkarte für Reisende mit einer Behinderung) wenden Sie sich bitte an die SBB.
Das entsprechende Formular ist auf der Website der SBB erhältlich. Das ausgefüllte Formular muss an das Statthalteramt Meilen, Postfach, 8706 Meilen geschickt werden.
Maulkorbpflicht
Im Kanton Zürich gilt seit dem 1. Januar 2025 eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte Hunde, insbesondere für Rottweiler, wenn sie aus einem anderen Kanton oder dem Ausland stammen und sich nur vorübergehend im Kanton Zürich aufhalten
Details zur Maulkorbpflicht:
- Betroffene Hunde: Rottweiler und Mischlinge mit mehr als 10 % Rottweiler-Anteil.
- Geltungsbereich: Öffentlich zugänglicher Raum im Kanton Zürich.
- Bedingung: Gilt nur für Hunde, die nicht im Kanton Zürich registriert sind (z. B. Besucherhunde).
- Zusätzlich: Diese Hunde müssen auch an der Leine geführt werden.
Weiterführende Informationen: Hunde | Kanton Zürich
Hochbau und Planung
Betreiber Buslinie 919 und 918
Die Buslinien 919 und 918 werden vom Autobusbetrieb Zürich-Zollikon-Küsnacht (AZZK) betrieben
AZZK – Autobusbetrieb H. Baumgartner AG
Gemeinde
Betreibungsamt Küsnacht
Das Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon befindet sich an der Wilhofstrasse 1, 8125 Zollikerberg.
Tel. 044 395 32 50, E-Mail: betreibungsamt@zollikon.ch
Zollikon - Betreibungs- und Gemeindeammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon
Bezirksgericht Meilen
Das Bezirksgericht Meilen befindet sich an der folgenden Adresse:
Untere Bruech 139/140, 8706 Meilen, Tel. 058 111 21 21
Bezirksgericht Meilen: Gerichte ZH
Firma gründen / Firmengründung
Die Gründung einer Firma ist ein spannender Schritt! Hier sind einige grundlegende Überlegungen, die Sie beachten sollten:
- Geschäftsidee und Plan: Entwickeln Sie eine klare Geschäftsidee und erstellen Sie einen Businessplan, der Ihre Ziele, Zielgruppe, Finanzierung und Marketingstrategie beschreibt.
- Rechtsform wählen: Entscheiden Sie sich für die passende Rechtsform Ihrer Firma, z. B. Einzelunternehmen, GmbH oder AG. Jede Rechtsform hat unterschiedliche rechtliche und steuerliche Implikationen.
- Finanzierung sichern: Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder Finanzierungsmöglichkeiten erkunden, um Ihr Unternehmen zu starten.
- Firmennamen und Marke: Wählen Sie einen Firmennamen und prüfen Sie, ob dieser bereits registriert ist. Denken Sie auch an den Markenschutz.
- Registrierung: Melden Sie Ihr Unternehmen beim Handelsregister an. In der Schweiz ist dies ein wichtiger Schritt zur offiziellen Gründung.
- Steuern und Versicherungen: Klären Sie steuerliche Fragen und versichern Sie Ihr Unternehmen entsprechend, z. B. Haftpflichtversicherung, Sozialversicherungen für Mitarbeiter usw.
- Netzwerk und Beratung: Nutzen Sie lokale Netzwerke wie den Gewerbeverein Küsnacht, um Kontakte zu knüpfen und sich beraten zu lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf folgendem Link: Infos zur Firmengründung - gruenden.ch
Tiefbau und Sicherheit
Kompostieranlage
Die Firma Maschinenring betreibt eine Kompostieranlage in Küsnacht, die Adresse lautet: Hesligenstrasse 126, 8700 Küsnacht. Weitere Informationen unter Recycling | Maschinenring Mittelland