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Gastwirtschafts-Patente

Bewilligung für ein Gastwirtschaftspatent:
§ 2 Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996. Eines Patentes bedarf, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht, das heisst:

alle, die eine Gastwirtschaft führen
alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und- oder gebrannten Wassern betreiben
alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen

Gastwirtschaft
Ständiger Betrieb in Restaurant / Hotel
Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Meldeformular für Lebensmittelbetriebe

Klein- und Mittelverkauf
Ständiger Betrieb in Lebensmittel-Läden oder Ausstellungen
Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein– und Mittelverkaufsbetriebes
Meldeformular für Lebensmittelbetriebe
 
Festwirtschaft
Vorübergehender Betrieb bei Vereinsanlässen etc. Hierzu muss das Gesuch für Bewilligungen einer Veranstaltung vollständig ausgefüllt werden. 
Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung