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Accesskeys

Parkieren

Parkierungskonzept in Küsnacht

Mit dem Parkierungskonzept soll der öffentliche Parkraum in erster Linie für Anwohner und Kunden freigehalten werden. Das Parkieren des Fahrzeugs während eines Arbeitstages ist zwar möglich, aber gegen Gebühr und auf ausgewählten Parkplätzen.

Die Regelung gilt grundsätzlich auf dem ganzen Gemeindegebiet. Ausgenommen von der Parkregelung sind lediglich Teile der Forch und der Küsnachterberg.

Parkkarte K8700 für Einwohner von Küsnacht

Die Parkkarte K8700 berechtigt zum unbeschränkten Parkieren auf den Parkplätzen und Gemeindestrassen mit der Signalisation "mit Parkkarte K8700 unbeschränkt". Sie gilt dort nicht, wo die Blaue Zone signalisiert ist oder Parkuhren aufgestellt sind. Die Parkkarte kostet 40 Franken im Monat. Personen, die in Küsnacht angemeldet sind, können für das auf sie eingelöste Fahrzeug (bis 3'500 kg) eine Parkkarte K8700 kaufen. Bezugsberechtigt sind auch ortsansässige Betriebe für auf den Betrieb eingelöste Fahrzeuge.

Parkieren mit Parkscheibe

Mit der Parkscheibe bis zu 3 Stunden gebührenfrei parkieren innerhalb der Zone K8700 auf Strassen und Parkplätzen mit folgender Signalisation: Werktags, Montag bis Freitag, 07.00 bis 17.00 Uhr max. 3 Stunden mit Parkkarte K8700 unbeschränkt.

Die Ankunftszeit ist mit der Parkscheibe anzuzeigen. Die zeitliche Beschränkung gilt werktags, Montag bis Freitag, zwischen 07.00 und 17.00 Uhr. Zwischen 17.00 und 07.00 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 07.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Tages-Parkkarten

Für Personen, die in Küsnacht nur unregelmässig, aber länger als 1 bzw. 3 Stunden parkieren wollen, wie z.B. auswärtige Besucher oder Handwerker im Einsatz, stehen Tages-Parkkarten zur Verfügung. Innerhalb der Blauen Zone und auf den "mit Parkkarte K8700 unbeschränkt" signalisierten Strassen und Plätzen kann damit einen Tag lang parkiert werden. Eine Tages-Parkkarte kostet 10 Franken; bezugsberechtigt ist jedermann.

Parkplätze mit Parkuhren

Parkplätze mit Parkuhren sind gebührenpflichtig. Die Parkgebühren können an der jeweiligen Parkuhr entnommen werden oder im Gebührenreglement unter M8.2. Die maximal erlaubte Parkzeit ist ebenfalls auf den Parkuhren ersichtlich oder im Parkreglement unter § 17 bis § 20.
Das Nachzahlen ist verboten. Auf den mit Parkuhren ausgerüsteten Parkplätzen haben weder die Parkkarte K8700 noch die Tages-Parkkarte Gültigkeit.

Bezug der Parkkarten

Am einfachsten kann die Parkkarte K8700 elektronisch über den Online-Shop bezogen werden. Selbstverständlich können die Karten auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Parterre, im Gemeindehaus bezogen werden (unter Vorlage des Fahrzeugausweises).

Bestellungen: Online-Shop (Rubrik: Polizei / Sicherheit / Rettungsdienste)
Reglement: Parkreglement
Gebühren: Gebührenreglement