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Familienforschung

Auszüge aus den Zivilstandsregistern – Familienforschung
Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Der Erhalt von Auszügen oder Abschriften bzw. eine Einsichtnahme ist in den folgenden Fällen möglich:

Eintragungen, die Sie persönlich betreffen:
Über Eintragungen, die Sie persönlich betreffen, sind Sie jederzeit berechtigt, einen Auszug zu erhalten. In gleicher Weise berechtigt sind rechtmässige ernannte Stellvertretungen unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht bzw. Ernennungsurkunde. Auszüge können direkt im Online-Shop bestellt werden.

Familienforschung:
Zum Erhalt von Auszügen oder Abschriften über Eintragungen, die andere Personen betreffen (Familienforschung), benötigen Sie eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde. Ist eine Bekanntgabe von Daten in der Form von Auszügen und Abschriften nicht zumutbar, kann die Aufsichtsbehörde auch eine Einsichtnahme bewilligen. Für eine Bewilligung wenden Sie sich an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen / Familienforschung, Tel. 043 259 83 71.

Für den Erhalt von Daten im Rahmen der Familienforschung ist eine Terminvereinbarung beim Zivilstandsamt notwendig. Dem Zivilstandsamt sind die Bewilligung sowie ein gültiger Ausweis (Pass oder ID) vorzulegen.

Gebühren
Die Auszüge aus den Registern sowie die Einsichtnahme in die Register sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der eidgenössischen Verordnung über Gebühren im Zivilstandswesen vom 27. Oktober 1999

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zivilstandsamt beraten Sie gerne unter
Tel. 044 913 13 20 oder via E-Mail.