Todesfall
Bestattungen sind nicht Teil des Zivilstandskreises. Hierfür sind weiterhin die Bestattungsämter der einzelnen Gemeinden zuständig. Todesfälle sind innert 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Todesfallmeldungen betreffend Einwohner von Küsnacht
Das Bestattungsamt erbringt alle Dienstleistungen rund um die Bestattung eines verstorbenen Menschen. Für die Beisetzung der Verstorbenen auf den Friedhöfen wird eine Palette von Grab- und Nischentypen inkl. Grabpflege angeboten.
Öffnungszeiten:
MO | 08:00 - 11:30 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
DI - FR | 08:00 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr |
Kurzfristige Terminanfragen per Mail an zivilstandsamt@kuesnacht.ch |
Bei Todesfällen ausserhalb der Öffnungszeiten des Zivilstandsamtes können Einsargungen und Überführungen bei der Firma Rudolf Günthardt AG angemeldet werden: Tel. 044 914 70 80
Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Küsnacht können die eigenen Bestattungswünsche mit dem untenstehenden Formular kostenlos hinterlegen. Die Wünsche werden jenen Personen, die den Todesfall anmelden, zur Kenntnis gebracht.
Bestattungswunsch
Ein Todesfall - was nun?
840.1_ Reglement_Bestattungswesen_und_Friedhoefe