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Namensänderung

Namensführung in der Schweiz bei Heirat 
Machen Sie sich rechtzeitig vor der Heirat Gedanken über die von Ihnen gewünschten Familiennamen. Das ZGB lässt für Ehepaare folgende Namensführungen zu:

Frau und Mann behalten bei der Heirat ihren Familiennamen
Die Heirat hat keinen Einfluss auf die Familiennamen der Ehegatten.
Familien-Namen
Ehemann Muster
Ehefrau Beispiel
Kinder Muster oder Beispiel
Der Name der Frau ist der gemeinsame Familienname
Die Brautleute bestimmen im Ehevorbereitungsverfahren den ledigen Namen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.
Familien-Namen
Ehemann Beispiel
Ehefrau Beispiel
Kinder Beispiel
Der Name des Mannes ist der gemeinsame Familienname
Die Brautleute bestimmen im Ehevorbereitungsverfahren den ledigen Namen des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen.
Familien-Namen
Ehemann Muster
Ehefrau Muster
Kinder Muster

 

Die gleichen Möglichkeiten der Familiennamen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Namenserklärung nach der Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft

Die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht), den die Eheleute - respektive die eingetragenen Partnerinnen und Partner - während der Ehe getragen haben, keine Auswirkung. Wer bei der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Verbindung erklären, seinen ledigen Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig.

Für Namenserklärungen muss dem Zivilstandsamt folgendes vorgelegt werden:

Schweizerinnen und Schweizer

  • Pass oder Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein oder falls Sie ausserhalb des Zivilstandskreises Küsnacht wohnen, benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung des Wohnortes, nicht älter als 2 Monate

Ausländerinnen und Ausländer, bei Heirat und Scheidung in der Schweiz

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Eheschein oder schweizerisches Familienbüchlein/Familienausweis bei Heirat vor dem 1. Januar 2005
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Kosten

  • Namenserklärung: Fr. 75.--
  • Bestätigung (empfohlen): Fr. 30.--

Namensänderung
Gesuche um Namensänderung für im Kanton Zürich wohnhafte Personen sind beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen:
Namensänderung (Gemeindeamt Kanton Zürich)