Namensänderung
Namensführung in der Schweiz bei Heirat
Machen Sie sich rechtzeitig vor der Heirat Gedanken über die von Ihnen gewünschten Familiennamen. Das ZGB lässt für Ehepaare folgende Namensführungen zu:
Die Heirat hat keinen Einfluss auf die Familiennamen der Ehegatten.
Ehemann | ⇒ | Muster |
Ehefrau | ⇒ | Beispiel |
Kinder | ⇒ | Muster oder Beispiel |
Die Brautleute bestimmen im Ehevorbereitungsverfahren den ledigen Namen der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.
Ehemann | ⇒ | Beispiel |
Ehefrau | ⇒ | Beispiel |
Kinder | ⇒ | Beispiel |
Die Brautleute bestimmen im Ehevorbereitungsverfahren den ledigen Namen des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen.
Ehemann | ⇒ | Muster |
Ehefrau | ⇒ | Muster |
Kinder | ⇒ | Muster |
Die gleichen Möglichkeiten der Familiennamen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Namenserklärung nach der Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft
Die Auflösung der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht), den die Eheleute - respektive die eingetragenen Partnerinnen und Partner - während der Ehe getragen haben, keine Auswirkung. Wer bei der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach Auflösung der Verbindung erklären, seinen ledigen Familiennamen wieder annehmen zu wollen.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig.
Für Namenserklärungen muss dem Zivilstandsamt folgendes vorgelegt werden:
Schweizerinnen und Schweizer
- Pass oder Identitätskarte
- Schriftenempfangsschein oder falls Sie ausserhalb des Zivilstandskreises Küsnacht wohnen, benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung des Wohnortes, nicht älter als 2 Monate
Ausländerinnen und Ausländer, bei Heirat und Scheidung in der Schweiz
- Pass
- Ausländerausweis
- Eheschein oder schweizerisches Familienbüchlein/Familienausweis bei Heirat vor dem 1. Januar 2005
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Kosten
- Namenserklärung: Fr. 75.--
- Bestätigung (empfohlen): Fr. 30.--
Namensänderung
Gesuche um Namensänderung für im Kanton Zürich wohnhafte Personen sind beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen:
Namensänderung (Gemeindeamt Kanton Zürich)