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Denkmalpflege

Das Bauen im Kontext von Kernzonen und Inventar- und Schutzobjekten ist anspruchsvoll. Im Interesse eines effizienten Baubewilligungs- und Provokationsverfahrens ist die Baubehörde frühzeitig über bewilligungspflichtige Bauvorhaben zu informieren. Die Baubehörde entscheidet darüber, ob Begehungen vor Ort durchzuführen sind.

Für die Beurteilung im Baubewilligungs- und Provokationsverfahren kann die Baubehörde verlangen, dass ergänzende Unterlagen eingereicht werden:

  • konzeptionelle Herleitung und Begründung der ortsbaulichen und gestalterischen Integration
  • Visualisierungen des Bauvorhabens im baulichen Kontext
  • Modell
  • detaillierte Angaben zur Materialisierung, Farbgebung und Umgebungsgestaltung inkl. Bepflanzung

Abweichungen von den Festlegungen in Ortsbildinventaren sind zu begründen.

Ortsbildinventar Schmalzgrueb
Ortsbildinventar Itschnach
Ortsbildinventar Dorf
Ortsbildinventar Wangen
Ortsbildinventar Wiserholz
Ortsbildinventar Chaltenstein
Ortsbildinventar Limberg
Ortsbildinventar Forch